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18:06 Uhr, 18.01.2018

DGAP-Adhoc: Software AG: US-Steuerreform führt voraussichtlich zu einer zukünftigen Steigerung des Konzern-EPS (Ergebnis pro Aktie) in Höhe von +5 bis +10 Prozent

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DGAP-Ad-hoc: Software AG / Schlagwort(e): Prognose

Software AG: US-Steuerreform führt voraussichtlich zu einer zukünftigen Steigerung des Konzern-EPS (Ergebnis pro Aktie) in Höhe von +5 bis +10 Prozent

18.01.2018 / 18:06 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


AD-HOC MITTEILUNG (INSIDERINFORMATIONEN GEM. ARTIKEL 17 MAR)

Software AG: US-Steuerreform führt voraussichtlich zu einer zukünftigen Steigerung des Konzern-EPS (Ergebnis pro Aktie) in Höhe von +5 bis +10 Prozent

Darmstadt, 18. Januar 2018 - Die Software Aktiengesellschaft (Frankfurt TecDAX: SOW) gibt hiermit bekannt, dass die Steuerreform der Federal Tax in den USA einen positiven Einfluss auf die zukünftigen Geschäftsergebnisse des Konzerns haben wird. Nach ersten Berechnungen des Unternehmens wird sich das Nachsteuerergebnis im laufenden Geschäftsjahr 2018 dadurch voraussichtlich verbessern und zu einem Anstieg des Konzern-EPS (Ergebnis pro Aktie) von +5 bis +10 Prozent führen (Annahmen: Euro/US-Dollar-Wechselkurs von 1,18; Anzahl der Aktien: unverändert bei 76.400.000 Stück; unveränderte Umsatzstruktur). Diese Steuerentlastung wird sich nicht nur auf das laufende Geschäftsjahr 2018, sondern auch auf alle nachfolgenden Perioden in voraussichtlich ähnlicher Größenordnung positiv auswirken. Diesen wiederkehrenden Steuerersparnissen steht für das Geschäftsjahr 2017 ein einmaliger US-Steuermehraufwand im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich gegenüber. Mit einem Umsatzanteil von mehr als 30 Prozent sind die USA mit Abstand der größte Einzelmarkt der Software AG. Zudem hat das Unternehmen in der Vergangenheit zahlreiche Akquisitionen im amerikanischen Markt getätigt, sodass dort gewerbliche Schutzrechte (Intellectual Property Rights) wesentlicher Produkte liegen. Damit entstehen entsprechende Lizenz-Zahlungen (Royalties), die der US-amerikanischen Besteuerung unterliegen. Daher profitiert die Software AG auch auf Konzernebene maßgeblich von der kürzlich bekanntgegebenen Reduzierung des US- Ertragssteuersatzes auf Bundesebene von 35 auf 21 Prozent. Weitere Einzelheiten wird die Software AG im Rahmen der Veröffentlichung ihrer vorläufigen Quartalszahlen (Q4) und dem Jahresergebnis 2017 am 25. Januar 2018 um 09:30 Uhr (MEZ) per Analysten- und Medientelefonkonferenz bekanntgeben.

Mitteilende Person:
Frederic Freichel
Junior Manager Investor Relations

E-Mail: frederic.freichel@softwareag.com
Tel: +49 6151 92 1106 




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