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19:54 Uhr, 09.07.2015

DGAP-Adhoc: Social Commerce Group SE beschließt Verschiebung der Bezugsfrist

Erwähnte Instrumente

Social Commerce Group SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

09.07.2015 19:54 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Aktualisierung nach § 15 WpHG

Social Commerce Group SE beschließt Verschiebung der Bezugsfrist

Berlin, 09. Juli 2015 - Der Verwaltungsrat der Social Commerce Group SE hat in seiner Sitzung vom 07. Juli 2015 die Ausgabe von neuen Aktien gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2014 I beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.420.000,00 wird durch Ausgabe von 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie um EUR 250.000,00 auf EUR 1.670.000,00 erhöht. Weitere Details wurden bereits in der am 07. Juli 2015 veröffentlichten Ad-hoc-Meldung über die Plattform der DGAP - ein Service der EQS Group AG mitgeteilt, die einem inländischen Medienbündel zugeleitet wurde.

Die Bezugsfrist sollte voraussichtlich vom 09.07.2015, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 22.07.2015, 24:00 Uhr (MESZ) laufen. Da die Veröffentlichung des Bezugsangebotes aus technischen Gründen, die weder im Einflussbereich der Gesellschaft noch der Bank liegen, erst im Laufe des 09.07.2015 im Bundesanzeiger erfolgen konnte, hat der Verwaltungsrat am heutigen Tage beschlossen, den Beginn der Bezugsfrist auf den 13.07.2015, 00:00 Uhr (MESZ), und das Ende der Bezugsfrist auf den 27.07.2015, 24:00 Uhr (MESZ), zu verschieben. Die übrigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung bleiben hingegen unverändert.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien dar. Die in dieser Meldung enthaltenen Informationen sind insbesondere weder zur Veröffentlichung noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan oder Australien bestimmt. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Social Commerce Group SE sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

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