DGAP-Adhoc: SNP SE beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm
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DGAP-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
SNP SE beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm
13.08.2019 / 07:58 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Aktienrückkauf
SNP SE beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm
Heidelberg, 13. August 2019 - Der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (SNP; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard, ISIN: DE0007203705, WKN: 720370) hat auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm beginnend am 1. September 2019 mit einer Laufzeit bis längstens zum 11. Mai 2021 beschlossen. In diesem Zeitraum sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 32 Millionen (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 638.362 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden.
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien verwenden, um diese Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran, anzubieten und auf diese zu übertragen, diese an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen auszugeben, diesen zum Erwerb anzubieten und auf diesen zu übertragen oder diese anderweitig im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms entsprechend den dort festgelegten Bedingungen verwenden und/oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus von der Gesellschaft begebenen Wandel- oder Optionsanleihen.
Mit dem Rückkauf der Aktien oder Teilen davon wird die Gesellschaft ein unabhängiges Kreditinstitut beauftragen. Diese wird ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft treffen. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Schlusskurs der SNP Schneider-Neureither & Partner SE-Aktie im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Darüber hinaus wird sich das beauftragte Kreditinstitut verpflichten, den Rückkauf nach Maßgabe der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung sowie der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf unter anderem kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft die Geschäfte auf ihrer Website unter www.snpgroup.com veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Über SNP
Die SNP SE unterstützt Organisationen mit eigenen Lösungen dabei, Geschäftsmodelle anzupassen und Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Software und Services der SNP vereinfachen betriebswirtschaftliche oder technische Änderungen in den Geschäftsanwendungen und versetzen die Kunden in die Lage, diese automatisiert umzusetzen.
Mit dem einzigartigen BluefieldTM Ansatz und der weltweit führenden SNP Business Transformation Platform sind die Voraussetzungen geschaffen, einen Industriestandard für automatisierte Businesstransformationen zu setzen. Änderungen in IT-Systemen werden mit SNP automatisiert analysiert, umgesetzt und nachverfolgt. Das bietet klare Qualitätsvorteile, gleichzeitig werden Zeitaufwand, Kosten und Risiken bei komplexen Transformationsprojekten signifikant reduziert unter Einhaltung höchster Compliance und Sicherheitsstandards.
Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.300 Mitarbeiter. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von rund 131 Mio. EUR. Kunden sind global agierende Konzerne aus allen Branchen. Die SNP wurde 1994 gegründet, ist seit dem Jahr 2000 börsennotiert und seit August 2014 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE0007203705) gelistet. Seit 2017 firmiert das Unternehmen als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea/SE).
Weitere Informationen unter www.snpgroup.com
Ansprechpartner Investor Relations:
Marcel Wiskow
Telefon: +49 6221 6425-637
Fax: +49 6221 6425-470
E-Mail: investor.relations@snp-ag.com
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Dossenheimer Landstraße 100
69121 Heidelberg
Deutschland
Telefon:
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Fax:
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E-Mail:
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Internet:
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ISIN:
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WKN:
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