DGAP-Adhoc: Siltronic AG ist in weit fortgeschrittenen, kurz vor dem Abschluss stehenden Gesprächen über ein Übernahmeangebot von GlobalWafers Co., Ltd. aus Taiwan
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DGAP-Ad-hoc: Siltronic AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Absichtserklärung
Siltronic AG ist in weit fortgeschrittenen, kurz vor dem Abschluss stehenden Gesprächen über ein Übernahmeangebot von GlobalWafers Co., Ltd. aus Taiwan
29.11.2020 / 18:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Ad-hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR
Siltronic AG
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
www.siltronic.com
Siltronic AG ist in weit fortgeschrittenen, kurz vor dem Abschluss stehenden Gesprächen über ein Übernahmeangebot von GlobalWafers Co., Ltd. aus Taiwan
München, 29. November 2020 - Der Vorstand der Siltronic AG ("Siltronic") befindet sich in weit fortgeschrittenen, kurz vor dem Abschluss stehenden Gesprächen zum Abschluss einer Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement - "BCA") mit GlobalWafers Co., Ltd. ("GlobalWafers"). Siltronic erwartet, dass GlobalWafers ein freiwilliges Übernahmeangebot an die Aktionäre der Siltronic zu einem Angebotspreis von 125 EUR je Aktie unterbreiten wird. Zusätzlich beabsichtigt der Vorstand der Siltronic, im Rahmen der Dividendenpolitik für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von ca. 2 EUR pro Aktie vorzuschlagen, die voraussichtlich noch vor Vollzug der Transaktion ausgeschüttet wird.
Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 48 % gegenüber dem volumengewichteten XETRA-Durchschnittskurs der letzten 90 Tage und basiert auf intensiven, mehrmonatigen Verhandlungen der Parteien. Der Vorstand der Siltronic hält ihn für attraktiv und angemessen. Durch den Zusammenschluss würde ein führender Anbieter der Waferindustrie entstehen, der über ein umfassendes Produktportfolio verfügt und allen Halbleiterkunden technologisch anspruchsvolle Produkte anbieten kann.
Zwischen beiden Parteien besteht Einvernehmen über die wesentlichen Eckpunkte des BCA. Nach dem derzeitigen Entwurfsstand des Dokuments kann Siltronic eine im Wesentlichen unveränderte Geschäftsstrategie fortführen. An der Sozialpartnerschaft mit den Arbeitnehmervertretern wird festgehalten. Standortschließungen oder betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland sind bis Ende 2024 ausgeschlossen.
Der Vorstand hat bereits den Aufsichtsrat über die potenzielle Transaktion informiert. Siltronic und Globalwafers arbeiten darauf hin, die Unterzeichnung des BCA nach Befassung und Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Siltronic und durch das Board von Global Wafers in der zweiten Dezemberwoche 2020 formal bekanntzugeben.
Siltronic geht davon aus, dass die Wacker Chemie AG eine verbindliche Vereinbarung (Irrevocable Undertaking) schließen und die von ihr gehaltenen Siltronic-Aktien in Höhe von 30,8 % des Grundkapitals der Siltronic im Rahmen des Übernahmeangebots andienen wird.
Zusatzinformationen:
ISIN: DE000WAF3001
WKN: WAF300
Deutsche Boerse: WAF
Zulassung: Amtlicher Markt (Prime Standard),
Frankfurter Wertpapierbörse
Kontakt:
Petra Müller
Head of Investor Relations & Communications
Tel.: +49 (0)89 8564 3133
E-Mail: investor.relations@siltronic.com
Wichtiger Hinweis
Diese Ad-hoc-Mitteilung enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Siltronic betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Diese Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", und "werden" oder an ähnlichen Begriffen. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Siltronic-Managements, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von Siltronic liegen. Sie unterliegen daher einer Vielzahl von Risiken und Ungewissheiten. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von Siltronic (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Siltronic übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren.
29.11.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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