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20:54 Uhr, 26.06.2019

DGAP-Adhoc: SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 27 Mio. Euro

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DGAP-Ad-hoc: SFC Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 27 Mio. Euro

26.06.2019 / 20:54 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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SFC Energy AG - Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - ISIN DE0007568578

SFC Energy AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von EUR 27 Mio.

Brunnthal/München, 26. Juni 2019 - Der Vorstand der SFC Energy AG (SFC) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats von SFC beschlossen, das Grundkapital von SFC von EUR 10.249.612,00 um EUR 2.700.000,00 auf EUR 12.949.612,00 unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre durch Ausgabe von 2.700.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von SFC von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2019 (Neue Aktien) zu erhöhen. Zugleich hat der Vorstand im Wege eines Festsetzungsbeschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage der Ergebnisse des Bookbuilding-Verfahrens im Rahmen einer Privatplatzierung für qualifizierte Anleger den Bezugspreis auf EUR 10,00 je Neuer Aktie und das Bezugsverhältnis festgelegt.

SFC erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von EUR 27 Mio.

Die gemeinsamen globalen Koordinatoren, die ABN AMRO Bank N.V. und die COMMERZBANK Aktiengesellschaft (Gemeinsame Globale Koordinatoren), haben sich am 25. Juni 2019 in einem Übernahmevertrag verpflichtet, dass die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Neuen Aktien zeichnet und die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren die Neuen Aktien übernehmen und den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts in einem Bezugsverhältnis von 4:1 anbieten. Die Aktionäre können damit für je vier gehaltene Aktien von SFC eine Neue Aktie erwerben. Für einen Spitzenbetrag von 137.597 Neuen Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Drei der größten SFC-Aktionäre (HPE PRO Institutional Fund B.V., Havensight Capital Ltd. und Conduit Ventures IIA LP, die derzeit 26,94 %, 7,48 % bzw. 7,15 % am Grundkapital von SFC halten) haben hinsichtlich ihres gesamten Anteilsbesitzes auf ihre Bezugsrechte erstattungslos verzichtet und nehmen nicht an dem Bezugsangebot teil.

Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 1. Juli 2019 und endet mit Ablauf des 15. Juli 2019 (jeweils einschließlich). Nach Ablauf der Bezugsfrist verfallen nicht ausgeübte Bezugsrechte.

Die Bezugsrechte (ISIN DE000A2YNT89/ WKN A2YNT8) für die Neuen Aktien werden voraussichtlich während des Zeitraums vom 1. Juli 2019 bis zum 11. Juli 2019 (bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) am Regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Spezialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die bestehenden Aktien von SFC werden voraussichtlich ab dem 1. Juli 2019 "ex Bezugsrecht" am Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notieren. Die im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Neuen Aktien und die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichneten Aktien, die einem Rücktrittsvorbehalt unterliegen, werden voraussichtlich am 17. Juli 2019 geliefert.

In der Vorabplatzierung haben die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren durch Rückforderungsvorbehaltsrechte bei der Zuteilung sichergestellt, dass Neue Aktien, die auf Bezugsrechte entfallen, außer derjenigen Bezugsrechte, auf die bestehende Aktionäre verzichtet haben und die an die Gemeinsamen Globalen Koordinatoren abgetreten wurden, im Rahmen dieses Bezugsangebotes zum Bezug durch die Aktionäre von SFC zur Verfügung stehen.

Das Bezugsangebot steht unter anderem unter der Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht München, die voraussichtlich am 2. Juli 2019 erfolgen wird.

Diese Veröffentlichung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder anderen Staaten dar. Wertpapiere werden und sind nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen ohne Registrierung oder ohne eine einschlägige Ausnahme von den Registrierungsvorschriften des Securities Act in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

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