DGAP-Adhoc: SeniVita Social Estate AG erreicht bei zweiter Abstimmung ohne Versammlung vorzeitig Quorum und erforderliche Mehrheiten für Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- SeniVita Social Estate AG Wandelschuldv.v.15(20)Aktueller Kursstand: (Tradegate)VerkaufenKaufen
DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
SeniVita Social Estate AG erreicht bei zweiter Abstimmung ohne Versammlung vorzeitig Quorum und erforderliche Mehrheiten für Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020
06.04.2020 / 22:41 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
/
SeniVita Social Estate AG, Bayreuth
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)
Stichworte: Finanzielle Restrukturierung
SeniVita Social Estate AG erreicht bei zweiter Abstimmung ohne Versammlung vorzeitig Quorum und erforderliche Mehrheiten für Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020
Bayreuth, 6. April 2020 - Die SeniVita Social Estate AG (SSE AG) teilt mit, dass bei der vom 4. April 2020 (0.00 Uhr) bis 7. April 2020 (24.00 Uhr) laufenden Abstimmung ohne Versammlung über Veränderungen bei den Bedingungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) bereits vorzeitig die Beschlussfähigkeit und die erforderlichen Zustimmungsmehrheiten erreicht wurden. Bis 20:15 Uhr am heutigen Tag hatten sich Anleihegläubiger mit einem Wertanteil von über 50 % am ausstehenden Anleihevolumen an der Abstimmung beteiligt und mit jeweils deutlich mehr als 75 % den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft zugestimmt. Damit wurden sowohl das nach dem Schuldverschreibungsgesetz erforderliche Teilnahmequorum von 50 % als auch die erforderlichen Abstimmungsmehrheiten erreicht.
Die Beschlussvorschläge sehen vor, die Laufzeit der am 12. Mai 2002 zur Rückzahlung fälligen Anleihe um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihebedingungen ist Voraussetzung, um die Finanzierung der SeniVita-Gruppe langfristig zu sichern. Die Gesellschaft wird nach Ablauf der Abstimmungsfrist die endgültigen Ergebnisse mitteilen und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlichen.
Die für den 7. April 2020 in Bayreuth geplante Gläubigerversammlung der SSE AG wird dennoch stattfinden. Gläubiger haben die Möglichkeit, die Gläubigerversammlung online zu verfolgen.
Kontakt:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Tel.: 0049 89 99 24 96 30
office@elsner-kommunikation.de
06.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Deutschland
ISIN:
DE000A13SHL2
WKN:
A13SHL
Börsen:
Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID:
1017007
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
1017007 06.04.2020 CET/CEST