DGAP-Adhoc: RWE Aktiengesellschaft: Vorstand und Ausschuss des Aufsichtsrats legen Preisspanne und Angebotsstruktur für Börsengang der innogy SE fest
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RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Börsengang
22.09.2016 21:13
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat gemeinsam mit dem Vorstand der innogy SE mit Zustimmung der zuständigen Ausschüsse der Aufsichtsräte der Gesellschaften die Preisspanne für die Aktien der innogy SE im Rahmen des Börsengangs auf Euro 32 bis Euro 36 festgelegt. Das Grundkapital der innogy SE beträgt Euro 1.000.000.000 und ist eingeteilt in 500.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Angeboten werden sollen zum einen 55.555.000 neue Aktien aus einer noch durchzuführenden Kapitalerhöhung der innogy SE. Zudem wurde beschlossen, dass im Rahmen des Börsengangs auch Aktien aus dem Bestand der RWE Downstream Beteiligungs GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der RWE Aktiengesellschaft, angeboten werden. Das Basisvolumen der von der RWE Downstream Beteiligungs GmbH zu veräußernden Bestandsaktien der innogy SE wurde auf 45.455.000 Aktien und ein mögliches Erhöhungsvolumen auf 25.252.000 Aktien festgelegt. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass im Rahmen möglicher Stabilisierungsmaßnahmen den Anlegern zusätzlich bis zu 12.626.200 weitere Aktien der Gesellschaft aus dem Bestand der RWE Downstream Beteiligungs GmbH zugeteilt werden können. Im Rahmen des Angebots werden Angebotsaktien in einem Gesamtinvestitionsbetrag von EUR 940 Mio. aus dem Bestand der RWE Downstream Beteiligungs GmbH von mehreren Fonds und Konten, welche von direkten und indirekten Vermögensverwaltungstochtergesellschaften von BlackRock Inc., Delaware, USA verwaltet werden (zusammen die "Cornerstone Investoren") im Rahmen einer Privatplatzierung erworben. Die Cornerstone Investoren haben sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte und unter der Bedingung des Vollzugs des Angebots verpflichtet, Angebotsaktien zu dem im Rahmen des Börsengangs festgelegten Angebotspreis zu erwerben. Den Cornerstone Investoren ist eine vollständige Zuteilung derjenigen Anzahl an Angebotsaktien zugesagt worden, für die sie ein bindendes Kaufangebot abgegeben haben.
Der Vorstand
Mitgeteilt von Dr. Claudia Mayfeld, Head of Group Legal & Compliance
22.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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