DGAP-Adhoc: publity AG: publity AG plant Emission einer Unternehmensanleihe mit Umtauschangebot für Wandelanleihe 2015/2020
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DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
publity AG: publity AG plant Emission einer Unternehmensanleihe mit Umtauschangebot für Wandelanleihe 2015/2020
30.01.2020 / 13:33 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
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publity AG plant Emission einer Unternehmensanleihe mit Umtauschangebot für Wandelanleihe 2015/2020
Frankfurt am Main, 30.01.2020 - Die publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, "publity") erwägt die Emission einer Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 50 Mio. Euro ("publity-Anleihe 2020/2025"). Hierzu hat die publity heute eine entsprechende Mandatsvereinbarung mit einer Bank unterzeichnet, welche die Emission begleiten soll. Die Laufzeit der Anleihe wird voraussichtlich fünf Jahre betragen, die Stückelung 1.000 Euro. Über die Höhe des Zinskupons wird der Vorstand von publity zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Die Emission soll im Wege eines öffentlichen Angebots in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines Wertpapierprospekts erfolgen. Ein entsprechendes Billigungsverfahren soll im Februar bei der Luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) eingeleitet werden. Zusätzlich sollen die Schuldverschreibungen ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Jurisdiktionen zum Kauf angeboten werden.
Als Teil des öffentlichen Angebots ist auch ein Umtauschangebot vorgesehen, im Rahmen dessen die Inhaber der von der publity begebenen Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A169GM5) eingeladen werden, ihre Wandelschuldverschreibungen der publity zum Umtausch in Schuldverschreibungen der neuen publity-Anleihe 2020/2025 anzubieten. Die an dem Umtauschangebot teilnehmenden Anleihegläubiger sollen für jede eingetauschte Wandelschuldverschreibung eine Schuldverschreibung der neuen publity-Anleihe 2020/2025 erhalten, zuzüglich einer Barzahlung, die sich aus einer Umtauschprämie (in Höhe von voraussichtlich 10,00 bis 20,00 Euro) sowie anteiligen Stückzinsen zusammensetzt. Darüber hinaus soll ihnen ein Mehrbezug von Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/2025 angeboten werden.
Die Fristen für das Umtauschangebot, den Mehrbezug und das allgemeine öffentliche Angebot werden voraussichtlich im März/April 2020 liegen. Anschließend soll die Anleihe in den Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.
Die Emission der Anleihe soll vornehmlich der Refinanzierung der Wandelanleihe 2015/2020 dienen.
Der für das öffentliche Angebot maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Website der publity (www.publity.de) in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die nachstehenden Hinweise zu beachten.
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) noch zu billigende und voraussichtlich im März 2020 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der Rubrik "Investor Relations" zu veröffentlichende Wertpapierprospekt. Allein der Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten.
Investoren wird empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich ab Mitte/Ende März 2020 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der Rubrik "Investor Relations" abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der publity AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.
Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.
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