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16:25 Uhr, 28.05.2018

DGAP-Adhoc: publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Änderung des Beschlussvorschlags der publity AG für die Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, 30. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ)

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DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Änderung des Beschlussvorschlags der publity AG für die Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, 30. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ)

28.05.2018 / 16:25 CET/CEST

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3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Änderung des Beschlussvorschlags der publity AG für die Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum von Mittwoch, 30. Mai 2018, 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ)

Leipzig, den 28. Mai 2018  - Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die "Gesellschaft") hat heute beschlossen, den Beschlussvorschlag der Gesellschaft an die Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) zu dem Beschlussgegenstand gemäß Ziffer 1 des Abschnitts II der am 8. Mai 2018 veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe in seiner bisherigen Form fallenzulassen und stattdessen in geänderter Fassung zur Abstimmung zu stellen.

Die Änderung des Beschlussvorschlags der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft in der Zeit seit der Veröffentlichung der Aufforderung zur Stimmabgabe aufgrund von Mitteilungen und Rückäußerungen seitens diverser Anleihegläubiger, die einen erheblichen Teil der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe halten, den Eindruck gewonnen hat, dass das von der Gesellschaft vorgeschlagene Konzept zum Umtausch der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe in Erwerbsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von der erforderlichen Mehrheit der Anleihegläubiger getragen wird.

Entsprechend schlägt die Gesellschaft vor, in der Abstimmung ohne Versammlung zunächst nur die von der Gesellschaft vorgeschlagene One Square Advisory Services GmbH (München) zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger gemäß § 18 Abs. 5 der Anleihebedingungen der Wandelanleihe zu bestellen und ihm die Aufgabe zu übertragen, mit der Gesellschaft ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die Wandelanleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der Anleihegläubiger findet. Ein solches etwaiges Konzept würde dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung gestellt werden.

Die geänderte Beschlussvorlage wird kurzfristig veröffentlicht.

Der Vorstand

Pressekontakt:

Finanzpresse und Investor Relations:

edicto GmbH

Axel Mühlhaus/Peggy Kropmanns

Telefon: +49 69 905505-52 

E-Mail: publity@edicto.de

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28.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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WKN: 697250, A169GM
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