DGAP-Adhoc: publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz
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DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz 07.05.2018 / 12:49 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN. 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz Leipzig, den 7. Mai 2018 - Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508) (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen. Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3 (iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung, dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz) und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a. (also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen. Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen, also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17. November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich). Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen. Die weiteren Einzelheiten des Inhalts des Beschussvorschlags und der Hintergründe sowie des Abstimmungsverfahrens werden sich aus der Aufforderung zur Stimmabgabe ergeben, deren Veröffentlichung kurzfristig erfolgen soll. Der Vorstand Pressekontakt: Disclaimer Inhaber der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) sollten die nachfolgenden Hinweise beachten. Weder diese Veröffentlichung noch die Aufforderung zur Stimmabgabe stellen ein Angebot dar. Insbesondere stellen sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar. Ein solches Angebot wird bei Zustandekommen und Wirksamwerden der in der Aufforderung zur Stimmabgabe vorzuschlagenden Beschlüsse erst später, bei Vorliegen bestimmter, in der Aufforderung zur Stimmabgabe im Einzelnen zu beschreibender Vollzugsbedingungen und ausschließlich durch und auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu billigenden und zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Allein der gebilligte Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten. Den Inhabern der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5) wird dringend empfohlen, die Aufforderung zur Stimmabgabe sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Diese Veröffentlichung und die Aufforderung zur Stimmabgabe können in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt. 07.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | publity AG |
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Telefon: | 0341 26178710 |
Fax: | 0341 2617832 |
E-Mail: | info@publity.de |
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ISIN: | DE0006972508, DE000A169GM5 |
WKN: | 697250, A169GM |
Indizes: | Scale 30 |
Börsen: | Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
683001 07.05.2018 CET/CEST
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