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12:46 Uhr, 09.12.2014

DGAP-Adhoc: PNE WIND AG: PNE WIND AG macht kaufvertragliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an der WKN AG geltend

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PNE WIND AG / Schlagwort(e): Rechtssache

09.12.2014 12:46 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG der PNE WIND AG (ISIN: DE000A0JBPG2)

PNE WIND AG macht kaufvertragliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb an der WKN AG geltend

Cuxhaven, 9. Dezember 2014 - Der Vorstand der PNE WIND AG hat heute die Zustimmung des Aufsichtsrats erhalten, insbesondere kaufvertragliche Schadensersatzansprüche gegen die Volker Friedrichsen Beteiligungs-GmbH im Zusammenhang mit der von dieser im Jahr 2013 erworbenen Beteiligung an der WKN AG geltend zu machen.

Die geltend zu machenden Schadensersatzansprüche belaufen sich voraussichtlich auf bis zu EUR 6,2 Mio. Daneben behält sich die Gesellschaft die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor. Außerdem hat der Vorstand vom Aufsichtsrat die Zustimmung erhalten, die betreffenden Ansprüche erforderlichenfalls im Wege einer Schiedsklage geltend zu machen.

Bei den in Rede stehenden Ansprüchen geht es im Wesentlichen darum, ob bei der WKN AG zum Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs durch die PNE WIND AG einzelne Windparkprojekte überbewertet waren. Für das Geschäftsjahr 2014 erwartet der Vorstand aus der Überbewertung einzelner Projekte eine Ergebnisbelastung auf das PNE WIND-Konzern EBIT in der Größenordnung eines niedrigen bis mittleren einstelligen Millionenbetrags. An der veröffentlichten Guidance, wonach das kumulierte Konzern-EBIT in den Geschäftsjahren 2014 bis 2016 insgesamt EUR 110 bis EUR 130 Mio. betragen soll, hält der Vorstand auf Basis des derzeitigen Kenntnisstands fest.

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