DGAP-Adhoc: PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN
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PAION AG / Schlagwort(e): Research Update
05.11.2014 06:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
PAIONS PARTNER ONO WIRD ZULASSUNGSANTRAGS FÜR REMIMAZOLAM IN JAPAN NICHT STELLEN UND DIE RECHTE AN REMIMAZOLAM FÜR JAPAN AN PAION ZURÜCKGEBEN
- Ono wird das Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht fortführen, obwohl keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der klinischen Studien beobachtet worden sind
- Ono wird seine Lizenz für Japan zurückgeben und den Daten- und Know-how-Transferprozess an PAION einleiten
- Remimazolam ist ab sofort für die Einlizensierung in Japan verfügbar
- PAION prüft eine alternative Strategie für die Zulassung in Japan
Aachen, 05. November 2014 - Das Specialty Pharma Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass ihr japanischer Entwicklungspartner Ono Pharmaceutical Co., Ltd. ("Ono"), PAION AG über die heutige Entscheidung informiert hat, "das Projekt aus strategischen Gründen unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit pharmakokinetischen Effekten nicht fortzuführen, obwohl keine besorgniserregenden Nebenwirkungen während der klinischen Studien beobachtet worden sind."
Ono hatte das klinische Entwicklungsprogramm mit Remimazolam in der japanischen Leitindikation "Vollnarkose" im November 2013 erfolgreich abgeschlossen. Der primäre Endpunkt (Wirksamkeit) für eine Vollnarkose wurde von 100 % der Patienten in allen Gruppen ohne besorgniserregende Nebenwirkungen erreicht und es wurde eine im Vergleich zu Propofol klinisch relevante geringere kardiodepressive Wirkung (z. B. Abfall des Blutdrucks) beobachtet. Anschließend wurde die restliche Entwicklung für die Einreichung des Zulassungsantrags in Japan abgeschlossen. Dazu gehörten auch weitere Studien, um pharmakokinetische Ergebnisse in dem anderen Entwicklungsprogramm "Sedierung auf der Intensivstation" aufzuklären. Diese unterstützen PAIONs Auffassung, dass das vorhandene Datenpaket zur Zulassung in der Vollnarkose eingereicht werden kann.
Ono hat nun beschlossen, seine Entwicklungsaktivitäten einzustellen und die Lizenz zurückzugeben. Es wird keine Rückzahlung von erhaltenen Zahlungen für Meilensteine geben. Remimazolam ist jetzt wieder für die Einlizensierung in Japan für andere Parteien verfügbar.
PAION evaluiert nun eine alternative Strategie für die Zulassung für Remimazolam in Japan in der Indikation Vollnarkose durch PAION oder einen anderen Partner. PAION hat vollen Zugriff auf alle von Ono generierten Daten. Die Parteien werden eng zusammen arbeiten, um die Übergabe so schnell wie möglich abzuschließen.
PAION erwartet keine Auswirkungen auf die laufenden Entwicklungsprogramme in der Vollnarkose in Europa und der Kurznarkose bei kleinen Eingriffen in den USA.
Ono und PAION UK LIMITED (vormals CeNeS Limited) hatten im Jahr 2007 einen Lizenzvertrag abgeschlossen, der Ono das Recht zur ausschließlichen Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in Japan gewährt.
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Kontakt Ralf Penner Director Investor Relations / Public Relations PAION AG Martinstraße 10-12 52062 Aachen Tel.: +49 241 4453-152 E-Mail: r.penner@paion.com www.paion.com
Disclaimer: Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und sonstige Faktoren. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so kann dies dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen. In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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