DGAP-Adhoc: OTI Greentech AG: OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG
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DGAP-Ad-hoc: OTI Greentech AG / Schlagwort(e): Sonstiges
OTI Greentech AG: OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG
31.05.2019 / 18:25 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
OTI Greentech erzielt erste Einigung mit Gläubigern zur Umwandlung von Darlehen in Aktien der OTI Greentech AG
Berlin, 31. Mai 2019 - Die an der Börse Düsseldorf notierte OTI Greentech AG (ISIN DE000A2TSL22) veröffentlicht heute weitere konkrete Schritte zur deutlichen Verbesserung ihrer Finanzlage, eine Vorrausetzung zum weiteren Ausbau der Geschäftstätigkeit.
Die OTI Greentech AG gibt bekannt, dass sie schriftliche Zusagen von einem Teil ihrer Gläubiger erhalten hat, ihre zur Verfügung gestellten Darlehen (einschließlich aufgelaufener Zinsen) in neu emittierte Aktien der OTI Greentech AG über eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlage zu wandeln. Diese Zusagen machen einen Anteil von 48 % des Gesamtdarlehensbetrages von rund EUR 2,4 Mio. aus. Die Wandlung soll in einem Verhältnis von EUR 1 Fremdkapital zu EUR 1 Eigenkapital erfolgen
Den Zusagen gingen Gespräche der OTI Greentech AG und ihrer Tochtergesellschaft OTI Greentech Innovative Solutions AG (CH) mit ihren Gläubigern über den jeweils fälligen Darlehensbetrag von rund EUR 1 Mio. bzw. rund EUR 1,4 Mio. voraus. Ziel der Gesellschaft ist es, dass die übrigen 3 Gläubiger und alle Inhaber der von der OTI Greentech AG herausgegebenen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt EUR 2,9 Mio., zustimmen ihre Darlehen bzw. ihre Wandelschuldverschreibungen ebenfalls in Eigenkapital zu wandeln. Die bereits vorliegenden Zusagen sind an die Bedingung geknüpft, dass auch hier entsprechende Zusagen erfolgen.
Der Aufsichtsrat der OTI Greentech AG hat diesbezüglich heute entschieden, den Vorstand zu ermächtigen, eine Vereinbarung mit allen Inhabern der Wandelschuldverschreibungen zu treffen, die zum Ziel hat, (i) den Wandlungspreis auf 1 EUR herabzusetzen und (ii) das den Anleihegläubigern gewährte Sonderkündigungsrecht vom 31. Mai 2019 bis zum 15. Juli 2019 zu verlängern, um der Gesellschaft genügend Zeit zu geben, die Wandlungserklärungen aller Anleihegläubiger einzuholen. Die Vereinbarung sowie die Wandlungserklärungen werden in den nächsten Tagen an die Anleihegläubiger geschickt.
Die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen soll spätestens bis zum 15. Juli 2019 abgeschlossen sein. Die Umwandlung der normalen Darlehen im Zuge einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wird dann eingeleitet und soll bis Ende August 2019 abgeschlossen sein.
Bei einer erfolgreichen Wandlung aller oben genannten Verbindlichkeiten wäre die OTI Greentech Gruppe vollständig schuldenfrei, mit Ausnahme von für die normale Geschäftsentwicklung notwendigen Kreditlinien bei der Uniservice Unisafe srl.
Kontakt:
OTI Greentech AG
John C. Kisalus, CEO
info@oti.ag
Tel. +49 30 220 136 900
Potsdamer Platz 1, 7.OG
10785 Berlin
edicto GmbH
Axel Mühlhaus, Dr. Sönke Knop
amuehlhaus@edicto.de
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