DGAP-Adhoc: NFON AG: NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest
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DGAP-Ad-hoc: NFON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalerhöhung NFON AG: NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest 09.05.2018 / 09:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, ODER AN U.S. PERSONEN. Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 (1) MAR NFON AG legt Aktienstückzahl für Kapitalerhöhung fest München, 09. Mai 2018 - Der Vorstand der NFON AG ("die Gesellschaft" und zusammen mit den Tochtergesellschaften "NFON" oder das "Unternehmen") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die exakte Anzahl neuer Aktien festgelegt, die im Rahmen des Börsengangs ("IPO") platziert werden. Demnach werden Investoren 4.166.666 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag aus einer IPO‐Kapitalerhöhung gegen Bareinlage angeboten. Die Kapitalerhöhung wird voraussichtlich am 09. Mai 2018 ins Handelsregister eingetragen. Der Angebotspreis für die Aktien wird im Laufe des heutigen Tages durch die Gesellschaft und die verkaufenden Aktionäre in Abstimmungen mit den Konsortialbanken festgelegt. Der Wertpapierprospekt vom 24. April 2018 mit Nachtrag vom 7. Mai 2018 bezüglich des öffentlichen Angebots und der Zulassung zum Handel von Aktien der NFON AG steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.nfon.com zur Verfügung. Mitteilende Person Ansprechpartner NFON AG Über die NFON AG Disclaimer Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgeführt und die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Japan oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre, dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder an U.S. Personen bestimmt. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Verfügung"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen nachfolgend eine "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Das Angebot wird ausschließlich durch und auf Basis des Wertpapierprospektes in der durch den Nachtrag Nr. 1 ergänzten Fassung erfolgen. Der Wertpapierprospekt und der Nachtrag Nr. 1 sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, sowie im Internet auf der Website der Gesellschaft (https://ir.nfon.com) kostenfrei erhältlich sein. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospektes sowie des Nachtrags Nr. 1 erfolgen. 09.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | NFON AG |
Machtlfinger Straße 7 | |
81379 München | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 89 453 00 0 |
E-Mail: | info@nfon.com |
Internet: | www.nfon.com |
ISIN: | DE000A0N4N52, Notierung vorgesehen / intended to be listed |
WKN: | A0N4N5 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
684097 09.05.2018 CET/CEST
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