DGAP-Adhoc: NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
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DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
07.08.2020 / 14:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
Berlin, 7. August 2020 - Die NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 beschlossene Kapitalerhöhung abgeschlossen. Im Rahmen des Bezugsangebots und der anschließenden Privatplatzierung wurden insgesamt 1.789.374 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020, ("Neue Aktien") von Aktionären und Investoren zum Preis von EUR 2,10 je Neuer Aktie erworben. Im Rahmen der Kapitalerhöhung hat die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA insgesamt 1.000.000 Neue Aktien bezogen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dementsprechend von derzeit EUR 2.332.755,00 um EUR 1.789.374,00 auf EUR 4.122.129,00 durch Ausgabe von 1.789.374 Neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung").
Die Kapitalerhöhung bedarf noch der Eintragung in das Handelsregister; die Gesellschaft geht davon aus, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 14. August 2020 im Handelsregister eingetragen wird.
Die Lieferung der Aktien erfolgt unter der ISIN DE000A289U87 unverzüglich nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und ihrer Verbriefung.
Eine Zulassung der Aktien zum Börsenhandel soll zeitnah innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen. Die Zulassung soll auf Grundlage eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen.
Der Gesellschaft fließt ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 3,758 Mio. zu. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung zur weiteren Entwicklung der Produkte in den Bereichen Virtual Reality und 3D-Scannersysteme sowie deren Markteinführung zu verwenden. Die Gesellschaft kann zudem auf fortbestehende Finanzierungszusagen in Höhe von EUR 7 Mio zurückgreifen.
Kontakt:
NEXR Technologies SE
Lydia Herrmann
Investor Relations
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Deutschland
l.herrmann@nexr-technologies.com
www.nexr-technologies.com
Telefon: +49 (0) 30 403 680 14-3
Fax: +49 (0) 30 403 680 14-1
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot erfolgte ausschließlich durch und auf Basis des von der Gesellschaft veröffentlichen Bezugsangebots.
Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt dar. Das Bezugsangebot an die Direktbezugsaktionäre und das Bezugsangebot an die Streubesitzaktionäre wurden auf Grundlage von Art. 1 Abs. 4 lit. d der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (Prospektverordnung) und auf Grundlage von § 3 Nr. 1 WpPG in Form eines prospektfreien öffentlichen Angebots in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft hat daher keinen Prospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellt und veröffentlicht.
Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Neuen Aktien sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Neuen Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Neuen Aktien in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Neuen Aktien, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Ländern, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die Gesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
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Unternehmen:
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