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07:55 Uhr, 27.11.2020

DGAP-Adhoc: NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

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DGAP-Ad-hoc: NanoRepro AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

27.11.2020 / 07:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

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NanoRepro AG beschließt Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht

- Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit mittelbarem Bezugsrecht

- Bis zu 2.640.000 neue Aktien zum Bezugspreis von 3,03 Euro je Aktie

Marburg, 27. November 2020. Der Vorstand der NanoRepro AG (ISIN: DE0006577109; Symbol: NN6; die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2018 beschlossen, nachdem eine strategische Investorengruppe ihre Absicht erklärt hat, mindestens 660.110 nicht im Rahmen des Bezugsangebots von den Altaktionären gezeichnete neue Aktien zu übernehmen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll demnach von 9.330.703,00 Euro um bis zu 2.640.000,00 Euro gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.640.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf bis zu 11.970.703,00 Euro erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Der Bezugspreis wurde auf 3,03 Euro je neuer Aktie festgelegt. Die neuen Aktien werden den Aktionären der NanoRepro AG im Rahmen eines mittelbaren Bezugsrechts während einer Bezugsfrist, die mindestens zwei Wochen dauern wird, mit einem Bezugsverhältnis von 3,53:1 angeboten, so dass 3,53 alte Aktien zum Bezug von einer neuen Aktie berechtigen. Zur Herstellung dieses Bezugsverhältnisses hat sich ein Aktionär bereit erklärt, auf das Bezugsrecht aus einer entsprechenden Anzahl von alten Aktien zu verzichten. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Nicht von den Aktionären im Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogene Neue Aktien sollen ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis von 3,03 Euro je Neuer Aktie angeboten werden.

Der mit der Kapitalerhöhung erzielte Nettoemissionserlös soll vorrangig für die Warenvor- und Warenzwischenfinanzierung von Corona-Schnelltests verwendet werden. Des Weiteren soll in wissenschaftliche Studien zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Schnelltests investiert werden. Darüber hinaus plant der Vorstand, die Mittel einzusetzen, um weitere Produktinnovationen im Bereich "Corona-Testing" zu finanzieren.

Das Bezugsangebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG"). Die Gesellschaft wird ein gemäß § 4 WpPG erstelltes Wertpapier-Informationsblatt veröffentlichen.

Der Vorstand wird zeitnah über die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung informieren.

Kontakt:
NanoRepro AG
www.nanorepro.com
Tel.: +49-6421-951449

E-Mail:
juengst@nanorepro.com

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Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.

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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf irgendwelcher Wertpapiere dar. Ein Angebot erfolgt ausschließlich auf Basis eines in Deutschland zu veröffentlichenden Wertpapier-Informationsblatts. Das Wertpapier-Informationsblatt wird unter anderem auf der Internetseite der Gesellschaft (www.nanorepro.com) erhältlich sein.

Dieses Dokument stellt weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit in dem Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des U.K. Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und darf nicht als Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren im Rahmen des Angebots verstanden werden. Dieses Dokument darf nur weitergegeben werden und richtet sich nur an: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden; (ii) Personen, die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (iii) "high net worth companies, unincorporated associations" und andere Körperschaften, die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

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Unternehmen:

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Fax:

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