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08:46 Uhr, 04.10.2017

DGAP-Adhoc: M1 Kliniken AG: Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen.

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DGAP-Ad-hoc: M1 Kliniken AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

M1 Kliniken AG: Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen.

04.10.2017 / 08:46 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die M1 Kliniken AG beschließt die Durchführung einer Barkapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen.

Berlin, 4. Oktober 2017 - Der Vorstand der M1 Kliniken AG (ISIN: DE000A0STSQ8, WKN: A0STSQ) hat heute auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 02. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 10 % beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 von derzeit EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien auf insgesamt bis zu EUR 16.500.000,00 erhöht werden. Die neuen Aktien sollen ab dem 01. Januar 2017 gewinnberechtigt sein und sollen mittels eines Platzierungsverfahrens institutionellen Anlegern nach den Ausnahmebestimmungen für Privatplatzierungen prospektfrei angeboten und in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der Platzierungspreis wird den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreiten.

Das endgültige Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Platzierungsverfahrens festgelegt und mit einer separaten Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben.

Die M1 Kliniken AG beabsichtigt, den Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung weiterer Wachstumsinvestitionen sowie insbesondere auch zur Finanzierung des Aufbaus weiterer M1 Med-Beauty-Standorte zu verwenden.

M1 Kliniken AG
Der Vorstand

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Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Dieses Dokument ist insbesondere kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der M1 Kliniken AG sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

Dieses Dokument richtet sich in den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben, ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU) nebst allen relevanten Umsetzungsmaßnahmen in den relevanten Mitgliedsstaaten.

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Patrick Brenske, Vorstand
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