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21:53 Uhr, 04.06.2018

DGAP-Adhoc: Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung

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DGAP-Ad-hoc: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung

04.06.2018 / 21:53 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung

- Ausgabe von bis zu 915.664 neuen Aktien (entspricht bis zu 10 % des Grundkapitals)

- Nettoemissionserlös soll u.a. genutzt werden, um die Kapitalbasis zu stärken und die weitere Entwicklung der Gesellschaft voranzutreiben

Hamburg, 04. Juni 2018. Der Vorstand der Lloyd Fonds AG ("Lloyd Fonds AG" ISIN DE000A12UP29) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG das Grundkapital der Lloyd Fonds AG um nominal bis zu EUR 915.664,00 erhöht werden. Dies entspricht bis zu 10 % des bisherigen Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 915.664 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die "Neuen Aktien"). Damit wird sich das Grundkapital der Gesellschaft nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung von derzeit EUR 9.156.642,00 auf bis zu EUR 10.072.306,00 erhöhen.

Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern und bekannten Investoren im Sinne des § 2 Nr. 6 WpPG außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter den Voraussetzungen von Rule 903 oder Rule 904 der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") sowie in den Vereinigen Staaten von Amerika qualifizierten institutionellen Käufern (Qualified Institutional Buyers - QIBs), wie sie in Rule 144A des Securities Act definiert sind, ohne Prospekt zu einem Ausgabepreis von EUR 4,20 je Aktie ab dem 05. Juni 2018 zur Zeichnung angeboten werden.

Der Nettoemissionserlös soll unter anderem genutzt werden, um die Kapitalbasis der Gesellschaft zu stärken und die weitere Entwicklung der Gesellschaft, die die bisher ausgeübte Tätigkeit um offene und liquide Investments erweitert, voranzutreiben. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei in den Börsenhandel in die bestehende Notierung im Open Market (Scale) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 01. Januar 2017 dividendenberechtigt.

Über die Lloyd Fonds AG

Die Lloyd Fonds AG entwickelt und managt Investments für private und institutionelle Investoren. Bisher wurden über 100 Sachwertinvestments in den Bereichen Immobilien, Schifffahrt, Flugzeuge, Private Equity, britische Kapitallebensversicherungen und Erneuerbare Energien umgesetzt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund EUR 5 Milliarden. Die Lloyd Fonds AG ist seit dem Jahr 2005 an der Börse notiert und ist seit März 2017 im Segment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.

Disclaimer
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Lloyd Fonds AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Lloyd Fonds AG wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika werden die Wertpapiere ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers" im Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die Lloyd Fonds AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.

Weder die Lloyd Fonds AG, noch die betreuende Bank oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU, die "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Lloyd Fonds AG, die betreuende Bank oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Lloyd Fonds AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Kontakt:
Hendrik Duncker
IR/PR
Lloyd Fonds AG
Amelungstraße 8-10 
20354 Hamburg
Tel: +49-40-325678-145 
Fax: +49-40-325678-99 
Mail: ir@lloydfonds.de




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Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0 
Fax: +49 (0)40 32 56 78-99 
E-Mail: info@lloydfonds.de
Internet: www.lloydfonds.de
ISIN: DE000A12UP29 
WKN: A12UP2 
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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