DGAP-Adhoc: LEG Immobilien AG: Erfolgreiche Platzierung einer 400 Mio. Euro Wandelanleihe
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DGAP-Ad-hoc: LEG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe LEG Immobilien AG: Erfolgreiche Platzierung einer 400 Mio. Euro Wandelanleihe 29.08.2017 / 13:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig ist. LEG Immobilien AG: Erfolgreiche Platzierung einer 400 Mio. Euro Wandelanleihe Düsseldorf, 29. August 2017 - LEG Immobilien AG ("LEG") gibt die erfolgreiche Emission nicht-nachrangiger, unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2025 in einem Gesamtnennbetrag von 400 Mio. Euro bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen sind in ca. 3,4 Mio. neue beziehungsweise bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der LEG wandelbar. Dies entspricht ca. 5,3 % des ausstehenden Aktienkapitals der LEG. Die Bezugsrechte der Aktionäre der LEG sind ausgeschlossen. Mit dem Nettoemissionserlös beabsichtigt die LEG die langfristige Finanzierung der kürzlich durchgeführten und unterzeichneten Akquisitionen sowie die Verwendung für allgemeine Unternehmenszwecke. Im Rahmen des heutigen Bookbuildingverfahrens wurden der Kupon auf 0,875 % jährlich, halbjährlich nachträglich zahlbar, und die anfängliche Wandlungsprämie auf 45 % über dem Referenzpreis von 81,7029 Euro (volumengewichteter Durchschnittskurs der LEG-Aktie im Zeitraum der Durchführung des Bookbuildingverfahrens) festgesetzt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt damit 118,4692 Euro. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 8 Jahren und werden zu 100 % ihres Nennbetrages in Höhe von 100.000 Euro je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht vorab gewandelt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, zurückgezahlt. Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen ist die LEG berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) jederzeit (i) am oder nach dem 22. September 2022 zurückzuzahlen, wenn der Kurs der Stammaktien während eines bestimmten Zeitraums 130 % des dann gültigen Wandlungspreises übersteigt, oder (ii) wenn nur noch höchstens 20 % des ursprünglichen Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen. Die Lieferung gegen Zahlung (Valuta) findet voraussichtlich am oder um den 1. September 2017 statt. LEG beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb eines Monats nach Valuta zu veranlassen. Die Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Südafrika und Japan oder sonstigen Ländern, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, angeboten. WICHTIGER HINWEIS NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. Diese Ad-hoc-Mitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen. Ein Prospekt wurde und wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen nicht erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Wandelschuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Ad-hoc-Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden im Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft. Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010/73/EU). Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: ÜBER DIE LEG Die LEG ist mit rund 130.000 Mietwohnungen und zirka 350.000 Bewohnern ein führendes börsennotiertes Wohnungsunternehmen in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen ist das Unternehmen mit acht Niederlassungen und mit persönlichen Ansprechpartnern vor Ort vertreten. Die LEG erzielte im Geschäftsjahr 2016 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung von rund 763 Millionen Euro. 29.08.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | LEG Immobilien AG |
Hans-Böckler-Straße 38 | |
40476 Düsseldorf | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0) 211 / 4568 - 0 |
Fax: | +49 (0) 211 / 4568 - 261 |
Internet: | www.leg.ag |
ISIN: | DE000LEG1110 |
WKN: | LEG111 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
604907 29.08.2017 CET/CEST
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