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13:57 Uhr, 08.04.2021

DGAP-Adhoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft stattgegeben

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DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft: Billigkeitsantrag der Gesellschaft stattgegeben

08.04.2021 / 13:57 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wurde heute bekannt gegeben, dass dem Billigkeitsantrag nach § 163 AO stattgegeben wurde. Zusammen mit dieser Benachrichtigung wurden der Gesellschaft ein Bescheid über den geänderten Gewerbesteuermessbetrag wie auch ein Bescheid über die geänderte Körperschaftsteuer (nebst Solidaritätszuschlag) übermittelt. Die Unterlagen werden einer abschließenden Prüfung durch die steuerlichen Berater unterzogen, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Finanzverwaltung dem Billigkeitsantrag der Gesellschaft im vollen Umfang angeschlossen hat. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Mitteilungen vom 29. Oktober 2020 sowie 29. März 2021 verwiesen.


08.04.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Breite Straße 34

40213 Düsseldorf

Deutschland

Telefon:

0211-13840-254

Fax:

0211-13840-842

E-Mail:

investor.relations@ls-d.de

Internet:

www.ls-d.de

ISIN:

DE0006459324

WKN:

645932

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID:

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