DGAP-Adhoc: Klöckner & Co begibt garantierte, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Emissionsvolumen von ca. EUR 150 Mio., fällig 2023, wandelbar in Aktien von Klöckner & Co
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Klöckner & Co. SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
01.09.2016 08:12
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER FREIGABE INNERHALB VON ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA UND JAPAN, ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH DEM ANWENDBAREN RECHT UNTERSAGT SIND.
Duisburg, 1. September 2016 - Der Vorstand der Klöckner & Co SE ("Klöckner & Co") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") zu begeben (das "Angebot"). Die Schuldverschreibungen werden von Klöckner & Co Financial Services S.A. (die "Emittentin"), einer 100 %-igen luxemburgischen Tochtergesellschaft von Klöckner & Co, ausgegeben, von Klöckner & Co garantiert und sind in neue oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag von Klöckner & Co wandelbar. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der USA zum Kauf angeboten. Die Bezugsrechte der Aktionäre von Klöckner & Co zum Bezug der Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen. Klöckner & Co beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Begebung der Schuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke einzusetzen.
Das Emissionsvolumen, das mit bis zu 9,98 Mio. Aktien der Klöckner & Co unterlegt ist, beträgt ca. EUR 150 Mio. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt sieben Jahre. Die Schuldverschreibungen werden mit einer Stückelung von EUR 100.000 zu 100 % des Nennwertes begeben. Die Ausgabe und Lieferung der Schuldverschreibungen erfolgen voraussichtlich am 8. September 2016 (der "Valutierungstag"). Die Schuldverschreibungen werden bei Endfälligkeit zum Nennbetrag in bar zurückgezahlt.
Der Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie zwischen 25 % und 30 % über dem volumen-gewichteten XETRA-Durchschnittskurs der Aktie von Klöckner & Co im Zeitraum zwischen dem heutigen Beginn des Angebots und der Preisfestsetzung des Angebots, die ebenfalls für einen späteren Zeitpunkt am heutigen Tage geplant ist, festgesetzt werden.
Der Kupon wird voraussichtlich zwischen 1,75 % und 2,50 % p.a. liegen und, wie die Wandlungsprämie, im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding) ermittelt werden, dessen Durchführung für heute geplant ist.
Die Anleihe kann von den Inhabern der Schuldverschreibungen zum fünften Jahrestag nach dem Ausgabestichtag zum Nennbetrag zzgl. aufgelaufener Zinsen vorzeitig fällig gestellt werden. Die Schuldverschreibungen können von der Emittentin in den ersten fünf Jahren nicht vorzeitig gekündigt werden. Danach besteht eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit nur sofern der Börsenkurs der Klöckner & Co-Aktien (über einen bestimmten Zeitraum hinweg) 130 % des dann maßgeblichen Wandlungspreises übersteigt.
Die Emittentin beabsichtigt, die Zulassung der Schuldverschreibungen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
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WICHTIGE MITTEILUNG
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als Hintergrundinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu führen würde, dass die Klöckner & Co oder mit ihr verbundene Unternehmen oder in ihrem Namen handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere erstellen oder einreichen müssten.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen, die diese Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder in einer sonstigen Rechtsordnung in der Angebote oder Verkäufe nach geltendem Recht untersagt sind. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("qualifizierte Anleger"). Im vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem Mitgliedstaat des EWR außer dem Vereinigten Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der Klöckner & Co im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken, Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Klöckner & Co Gruppe, auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum gültig, an dem sie gemacht werden. Klöckner & Co und mit ihr verbundene Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Emittent: Klöckner & Co SE, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.
Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Die Klöckner & Co-Aktie ist im SDAX(R)-Index der Deutschen Börse gelistet.
ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576.
Ansprechpartner Klöckner & Co SE: Christian Pokropp - Pressesprecher Leiter Investor Relations & Corporate Communications Telefon: +49 203 3072050 Fax: +49 203 3075025 E-Mail: christian.pokropp@kloeckner.com
01.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Klöckner & Co. SE Am Silberpalais 1 47057 Duisburg Deutschland Telefon: +49 (0)203 / 307-0 Fax: +49 (0)203 / 307-5000 E-Mail: info@kloeckner.com Internet: www.kloeckner.com ISIN: DE000KC01000 WKN: KC0100 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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