DGAP-Adhoc: Intertainment AG: United States Court of Appeals for the Federal Circuit bestätigt Entscheidung des US Patent Trial and Appeal Board gegen SightSound
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Intertainment AG / Schlagwort(e): Rechtssache
15.12.2015 19:09
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 15.12.15 - Die Intertainment AG, München, hat Kenntnis davon erhalten, dass das United States Court of Appeals for the Federal Circuit eine vorangegangene Entscheidung des Patent Trial and Appeal Board (PTAB) der US-Patentbehörde bestätigt hat. Dieses hatte im Oktober 2014 zwei Patente der Intertainment Beteiligung SightSound Technologies als nicht patentierbar verworfen und damit zugunsten von Apple entschieden. Daraufhin hatte SightSound vor dem Berufungsgericht Rechtsmittel gegen die Entscheidung des PTAB eingelegt.
Die Entscheidung betrifft die Patente, die von Apple im Rahmen des Patentverfahrens zwischen SightSound und Apple vor das Board gebracht wurden. Nach Kenntnisstand von Intertainment besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Court of Appeals vorzugehen. SightSound selbst hat sich bislang nicht zu der Entscheidung und zum weiteren Vorgehen in der Causa geäußert.
15.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Intertainment AG Perusastr. 7 80333 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 21699- 0 Fax: +49 (0)89 21699-11 E-Mail: investor@intertainment.de Internet: http://www.intertainment.de ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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