DGAP-Adhoc: HPI AG einigt sich mit Gläubigern auf Prolongationen
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DGAP-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges
HPI AG einigt sich mit Gläubigern auf Prolongationen
17.01.2020 / 17:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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HPI AG einigt sich mit Gläubigern auf Prolongationen
München, 17. Januar 2020
Die HPI AG hat in Bezug auf ein Darlehen mit einem ursprünglichen Nominalbetrag von EUR 1,3 Mio. sowie eine Wandelschuldverschreibung mit einem ursprünglich emittierten Volumen im Nominalbetrag von TEUR 750 eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, wonach für beide Verbindlichkeiten die bis 31.12.2019 aufgelaufenen Zinsen kapitalisiert, der Zinssatz auf 5 % p.a. reduziert und die Laufzeit bis 31.12.2022 verlängert wurde. Im Gegenzug wurde eine Tilgung von 5 % p.a. sowie die vierteljährliche Zahlweise für Zins und Tilgung vereinbart.
Für eine Unternehmensschuldverschreibung mit einem Nominalbetrag von TEUR 700 wurde ebenfalls eine Einigung mit den Gläubigern erzielt, wonach die bis 01.12.2019 aufgelaufenen Zinsen - soweit nicht bereits verfallen - kapitalisiert, der Zinssatz auf 5 % p.a. reduziert und die Laufzeit bis 15. Juni 2020 verlängert wurde. Zudem haben sich die Gläubiger dieser Unternehmensschuldverschreibung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die Unternehmensschuldverschreibung in Eigenkapital zu wandeln.
HPI AG
David Nicholas Vincent
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
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Internet: www.hpi-ag.com
ISN: DE000A0JCY37
WKN: A0JCY3
Börsenkürzel: CEW3
Börse: Freiverkehr der Börse München
17.01.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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