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10:25 Uhr, 24.01.2022

DGAP-Adhoc: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG: Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

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DGAP-Ad-hoc: Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung

Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co.KG: Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

24.01.2022 / 10:25 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

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Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG: Konzernobergesellschaft stellt Insolvenzantrag

München, den 24. Januar 2022

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG ("Gesellschaft") hat folgende nachrangige, festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen in mehreren Tranchen begeben: die Tranche A (ISIN DE000A161MQ1/WKN A161MQ) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 4,75 %, und die zwei Tranchen B (ISIN DE000A161MR9/WKN A161MR sowie ISIN DE000A14KH45/WKN A14KH4) der Inhaberschuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,75 %.

Die Gesellschaft ist von der Green City AG ("Konzernobergesellschaft"), welche alleinige Kommanditistin der Gesellschaft ist, informiert worden, dass die Konzernobergesellschaft heute aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen wird (Regelinsolvenzverfahren); Verhandlungen über erforderliche Finanzierungsbeiträge für Sanierungsmaßnahmen konnten nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Forderungen in Höhe von ca. EUR 6,0 Mio., welche die Gesellschaft gegen die Konzernobergesellschaft hat, sind nicht werthaltig. Eine Insolvenz der Konzernobergesellschaft verschärft die Krise der Gesellschaft. Die Gesellschaft könnte möglicherweise drohend zahlungsunfähig werden und ist möglicherweise überschuldet. Dies stellt weiterhin den Bestand der Gesellschaft in Frage.

Jens Mühlhaus
Geschäftsführer
presse-ag@greencity.de


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