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15:30 Uhr, 06.10.2015

DGAP-Adhoc: Gothaer Allgemeine Versicherung AG: Beendigung des Rückkaufangebots

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Gothaer Allgemeine Versicherung AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

06.10.2015 15:30 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN, DEN EINZELNEN BUNDESSTAATEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA SOWIE DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE "VEREINIGTEN STAATEN") ODER AN PERSONEN, DIE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN WOHNHAFT SIND ODER SICH DORT AUFHALTEN.

Köln, 6. Oktober 2015 Am 3. September 2015 hat die Gothaer Allgemeine Versicherung AG beschlossen, die Inhaber der EUR 250.000.000 nachrangigen fest- und variabel verzinslichen Schuldverschreibungen fällig 2026 der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, ISIN XS0269270566 einzuladen, ihr Kaufangebote für die Schuldverschreibungen zum Kaufpreis von 104,50 % zu unterbreiten (die "Einladung").

Die Gothaer Allgemeine Versicherung AG hat sich dazu entschlossen, die Einladung zu beenden. Die Einladung war bedingt durch die erfolgreiche Begebung von neuen in EUR denominierten nachrangigen fest- bzw. variabel verzinslichen Schuldverschreibungen (die "Neuen Schuldverschreibungen"). Aufgrund der aktuellen volatilen Marktentwicklung hat die Gothaer Allgemeine Versicherung AG entschieden, mit der Platzierung von Neuen Schuldverschreibungen zunächst abzuwarten und infolgedessen die Einladung zu beenden.

Demzufolge wird die Gothaer Allgemeine Versicherung AG keine aufgrund der Einladung angebotenen Schuldverschreibungen zum Kauf akzeptieren. Alle Schuldverschreibungen, für die bereits entsprechende Instruktionen übermittelt wurden, werden wieder in das entsprechende Clearing System freigegeben. Eine erneute Ausgabe von Schuldverschreibungen und/oder eine Einladung zum Kauf der Schuldverschreibungen kann abhängig von günstigeren Marktbedingungen künftig erfolgen.

Die hierin beschriebene Einladung wird weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels oder Instrumentes des zwischenstaatlichen oder ausländischen Wirtschaftsverkehrs (means or instrumentality of insterstate or foreign commerce), einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internets oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten (national securities exchange of the United States) unterbreitet. Die Einladung darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden.

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.

06.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de