DGAP-Adhoc: EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Kraftwerksbau Walsum 10 - Schiedsspruch zugunsten der Projektgesellschaft
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EVN AG / Schlagwort(e): Rechtssache
23.11.2016 21:54
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ein Schiedsgericht hat der Projektgesellschaft zur Errichtung des Kraftwerks Walsum 10, an der die EVN AG mittelbar zu 49 % beteiligt ist (die "Projektgesellschaft"), Ansprüche in der Höhe von rund 200 Mio. Euro zuerkannt.
Die EVN AG als Gesellschafterin der Projektgesellschaft hat im Dezember 2013 der Projektgesellschaft ihre Zustimmung zur Einleitung umfassender rechtlicher Schritte gegen das Generalunternehmerkonsortium, Hitachi Ltd und Hitachi Power Europe GmbH, und zur Einbringung einer Schiedsklage gegen das Konsortium gegeben. Die in der Klage geltend gemachten Ansprüche beruhen auf Schäden, die der Projektgesellschaft in Folge verspäteter Fertigstellung des Kraftwerks Walsum 10 entstanden sind, und umfassen die vorfinanzierten Reparaturkosten, pauschalierten Schadenersatz für Verzug, verzögerungsbedingte Mehrkosten und weiteren Schadenersatz.
Ein Schiedsgericht hat der klagenden Projektgesellschaft in dem heute zugestellten Schiedsspruch nunmehr Ansprüche in Höhe von rund 200 Mio. Euro zuerkannt.
Das Ergebnis des Schiedsspruchs wird im überwiegenden Ausmaß zu einer Reduktion der Anschaffungskosten für das Kraftwerk führen und wird somit aus heutiger Sicht keine wesentliche Auswirkung auf das Konzernergebnis der EVN AG im Geschäftsjahr 2016/17 haben.
Maria Enzersdorf, am 23. November 2016
RECHTLICHER HINWEIS DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US- WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.
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