DGAP-Adhoc: EVN AG: Ad-hoc-Mitteilung: Beendigung Aktienrückkauf
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EVN AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
05.10.2016 18:02
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Vorstand der EVN AG beschloss am 5. Oktober 2016, das auf einen Ermächtigungsbeschluss der 87. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 21. Jänner 2016 basierende und seit 21. Jänner 2016 laufende Aktienrückkaufprogramm vorzeitig zu beenden. Der Ermächtigungsbeschluss der 87. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG bleibt davon unberührt und ist weiterhin gültig.
Gemäß § 7 Abs 4 der Veröffentlichungsverordnung 2002 werden nachstehende Angaben bekanntgegeben:
Im Rahmen des seit 21. Jänner 2016 laufenden Aktienrückkaufprogramms wurden über die Wiener Börse bis zum 5. Oktober 2016 insgesamt 90.000 Stückaktien, die 0,05 % des Grundkapitals entsprechen, zu einem Durchschnittspreis von 9,895 Euro, wobei der niedrigste Preis 9,65 Euro und der höchste Preis 10,00 Euro betrug, zurückgekauft. Der Gesamtwert der rückerworbenen Aktien betrug 890.541,50 Euro.
Der aktuelle Stand rückgekaufter Aktien aus diesem Aktienrückkaufprogramm ist unter www.evn.at/Aktienrueckkaufprogramm abrufbar.
Maria Enzersdorf, am 5. Oktober 2016
RECHTLICHER HINWEIS DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ("US WERTPAPIERGESETZ")) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM USWERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US- WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.
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