DGAP-Adhoc: EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren
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DGAP-Ad-hoc: EVAN Group plc. / Schlagwort(e): Anleihe
EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren
06.07.2022 / 11:15 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
EVAN Group plc: Finanzielle Krise der Gesellschaft; Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG, um EVAN-Anleihe zu restrukturieren
Valletta, 6. Juli 2022 – Die EVAN Group plc mit Sitz in Malta als Emittentin der 6,0 % Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A19L426 / WKN: A19L42) („EVAN-Anleihe“) befindet sich in einer finanziellen Krise und hat beschlossen, heute die Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach Maßgabe des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes („StaRUG“) beim Amtsgericht Düsseldorf („Restrukturierungsgericht“) einzureichen. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit einer Sanierung im Zuge des StaRUG-Verfahrens dient dem Ziel einer Restrukturierung der EVAN-Anleihe.
Die EVAN Group plc beabsichtigt, mit Hilfe eines Restrukturierungsplans die Forderungen der Gläubiger der EVAN-Anleihe zu gestalten. Hierzu sieht der mit der Anzeige an das Restrukturierungsgericht übermittelte Entwurf des Restrukturierungsplans insbesondere eine Herabsetzung des Gesamtnennwerts der ausstehenden EVAN-Anleihe von 22.778.000,00 Euro um 15.876.266,00 Euro auf 6.901.734,00 Euro vor, d.h. eine Herabsetzung des Nennwerts je Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe von 1.000,00 Euro auf 303,00 Euro. Zudem sollen die bis zum 30. Juli 2022 (einschließlich) aufgelaufenen Zinsansprüche der Anleihegläubiger erst fünf Monate nach Rechtskraft des Restrukturierungsplans fällig werden. Die Laufzeit der EVAN-Anleihe soll bis zum 30. Juli 2024 verlängert werden. Darüber hinaus soll den Anleihegläubigern ein Besserungsschein gewährt werden. Dieser Besserungsschein soll aus künftigen Liquiditätszuflüssen bedient werden; er ist je Schuldverschreibung der EVAN-Anleihe begrenzt auf einen Betrag von maximal 697,00 Euro.
Zudem und hiervon unabhängig soll den Anleihegläubigern aufschiebend bedingt auf die Rechtskraft des Restrukturierungsplans angeboten werden, die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten ab Rechtskraft des Restrukturierungsplans für einen Kaufpreis in Höhe von 53 % des Nennwerts (entsprechend 530,00 Euro je Schuldverschreibung) zu erwerben.
Das Restrukturierungsgericht wird nun voraussichtlich zeitnah eine Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der EVAN-Anleihe einberufen. Diese Versammlung wird voraussichtlich Ende Juli 2022 stattfinden. Anschließend wird das Restrukturierungsgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin, in dem über den Restrukturierungsplan abgestimmt werden soll, bekanntgeben.
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