DGAP-Adhoc: euromicron AG in Insolvenz: Widerruf Zulassung Prime Standard
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DGAP-Ad-hoc: euromicron AG in Insolvenz / Schlagwort(e): Zulassungsantrag
euromicron AG in Insolvenz: Widerruf Zulassung Prime Standard
29.04.2020 / 15:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Neu-Isenburg, 29.04.2020 - Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz hat die FWB Frankfurter Wertpapierbörse heute beschlossen, dass die Zulassung der auf den Namen der euromicron AG in Insolvenz lautenden Stammaktien zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen wird. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2020 wirksam. Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass der Handel der Aktien ab dem 30. Juli 2020 im regulierten Markt (General Standard) fortgesetzt wird.
Mitteilende Person:
Dr. Jan Markus Plathner
Insolvenzverwalter der euromicron AG
Telefon: +49 69 631583-0
info@euromicron.de
WKN A1K030
ISIN DE000A1K0300
29.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
1032905 29.04.2020 CET/CEST
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