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05:40 Uhr, 15.04.2015

DGAP-Adhoc: Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb der The Phone House Deutschland GmbH

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Drillisch AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

15.04.2015 05:40 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Drillisch AG und Dixons Carphone PLC unterzeichnen Kaufvertrag zum Erwerb der The Phone House Deutschland GmbH

Maintal, den 15. April 2015 - Die Drillisch AG (ISIN DE 0005545503) hat heute einen Kaufvertrag mit der Dixons Carphone PLC (ISIN GB 00B4Y7R145) über sämtliche Geschäftsanteile der The Phone House Deutschland GmbH ("The Phone House") abgeschlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags wird bis spätestens zum Ende Mai 2015 erwartet.

The Phone House ist in Deutschland mit einer Vermittlung von über 1 Mio. Teilnehmern pro Jahr und einem Gruppenumsatz von zuletzt etwa EUR 350 Mio. p.a. einer der größten Distributoren für Mobilfunk- und Festnetzverträge sowie für Mobilfunk- und sonstige Telekommunikationsgeräte. Außerdem vertreibt The Phone House sämtliches Zubehör und erbringt Telekommunikations- sowie Servicedienstleistungen.

Des Weiteren verfügt The Phone House über eine langjährige Erfahrung im stationären Vertrieb, hat ausgezeichneten Zugang zum freien Fachhandel und besitzt alle notwendigen technischen Voraussetzungen, um sowohl Partner- als auch Eigene Shops vollumfänglich und inkl. Hardwareversorgung zu betreuen. Mit dieser Akquisition komplettiert die Drillisch AG den Aufbau ihres neuen, flächendeckenden "Offline" Vertriebskanals.

Der Kaufpreis setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen. Ein erster Teil, der direkt bei Vollzug des Kaufvertrags fällig ist und ca. 3 Prozent des stimmberechtigten Kapitals ausmacht, soll grundsätzlich in neuen Drillisch-Aktien gezahlt werden. Ein zweiter Teil ist aus zukünftigen Cash Flow Überschüssen der The Phone House zu zahlen.

Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage für den bei Vollzug fälligen Kaufpreisbestandteil wird unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen. Die neuen Aktien werden einer üblichen Sperrfrist unterliegen (Lock up-Periode).

Für die Zukunft sehen Drillisch und Dixons Carphone zudem sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten u.a. in den Bereichen Handyversicherung und Hardwarebezug, die für beide Seiten gewinnbringend realisiert werden sollen.

Drillisch AG Der Vorstand

15.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


Sprache: Deutsch Unternehmen: Drillisch AG Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 63477 Maintal Deutschland Telefon: +49 (0)6181 412 218 Fax: +49 (0)6181 412 183 E-Mail: ir@drillisch.de Internet: www.drillisch.de ISIN: DE0005545503 WKN: 554550 Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

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