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18:09 Uhr, 21.02.2017

DGAP-Adhoc: Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, (ii) Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG zum Kauf anzubieten und (iii) Barkapitalerhöhung an

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Wohnen AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, (ii) Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG zum Kauf anzubieten und (iii) Barkapitalerhöhung an

21.02.2017 / 18:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Deutsche Wohnen AG kündigt (i) Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen, (ii) Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen AG zum Kauf anzubieten und (iii) Barkapitalerhöhung an

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den oder in die USA, Kanada, Australien, Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

Frankfurt am Main/Berlin, 21. Februar 2017. Die Deutsche Wohnen AG ("Deutsche Wohnen" oder die "Gesellschaft") beschließt die gleichzeitige Durchführung einer Platzierung von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 800 Millionen mit einer Laufzeit bis Juli 2024 ("Neue Wandelschuldverschreibungen"), eine Aufforderung an Investoren, ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeitsdatum November 2020 der Deutsche Wohnen AG der Gesellschaft zum Kauf anzubieten ("Angebot zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen"), sowie einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit angestrebtem Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR 500 Million ("Kapitalerhöhung"). Die Aktien der Kapitalerhöhung und die den Neuen Wandelschuldverschreibungen zugrunde liegenden Aktien umfassen zusammen knapp 10 % des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft.

Neue Wandelschuldverschreibungen

Der Vorstand der Deutsche Wohnen AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Neue Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 800 Millionen mit einer Endfälligkeit im Juli 2024 auszugeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue oder existierende, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Deutsche Wohnen AG wandelbar oder in bar rückzahlbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags in Höhe von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibung begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem jährlichen Kupon von 0,20 % bis 0,45 % und einer Wandlungsprämie von 48 % bis 58 % über dem Platzierungspreis einer Deutsche Wohnen Aktie in der Kapitalerhöhung angeboten. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen, außerhalb der Vereinigen Staaten, durch eine Privatplatzierung angeboten.

Der anfängliche Wandlungspreis und die Wandlungsprämie werden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden von der Deutsche Wohnen voraussichtlich am oder um den 27. Februar 2017 begeben und sollen im Anschluss danach in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen werden.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen ab 17. August 2022, sofern der Börsenkurs der Aktie der Deutsche Wohnen über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des Wandlungspreises beträgt, zu kündigen. Den Inhabern der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird keine Rückgabemöglichkeit eingeräumt (keine Investor Put Option).

Angebot zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen

Ferner hat der Vorstand der Deutsche Wohnen heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, Banken damit zu beauftragen, im Namen der Deutsche Wohnen die Gläubiger der ausstehenden, von der Deutsche Wohnen am 22. November 2013 platzierten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2020 im Gesamtnennbetrag von EUR 250 Millionen ("Wandelschuldverschreibungen 2020") aufzufordern, gegenüber der Deutsche Wohnen ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen 2020 abzugeben. Der Marktwert der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen 2020 beträgt derzeit rund EUR 460 Millionen.

Das Angebot zum Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen 2020 richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung), oder Personen welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher das Angebot zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen oder eine Beteiligung darin nicht rechtmäßig wäre.

Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Deutsche Wohnen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Wandelschuldverschreibungen 2020 erwerben wird. Die Deutsche Wohnen ist nicht verpflichtet, die Wandelschuldverschreibungen 2020 in diesem Verfahren zu kaufen.

Kapitalerhöhung

Der Vorstand der Deutsche Wohnen hat zudem mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung, welche einem Betrag von rund EUR 500 Millionen bzw. 5 % des eingetragenen Grundkapitals entspricht, gegen Bareinlagen und unter Ausschluss der Bezugsrechte der derzeitigen Aktionäre beschlossen. Der Platzierungspreis je neuer Aktie wird nach Abschluss eines beschleunigten Platzierungsverfahrens bestimmt. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2016 an voll dividendenberechtigt.

Die Platzierung erfolgt mit sofortiger Wirkung und die neuen Aktien sollen institutionellen Investoren in und außerhalb Deutschlands zum Erwerb angeboten werden.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel zugelassen und voraussichtlich am 27. Februar 2017 in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden.

Mittelverwendung

Der Erlös der Kapitalerhöhung soll zum überwiegenden Teil für die Finanzierung des Angebots zum Rückerwerb der Wandelschuldverschreibungen 2020 verwendet werden. Der verbleibende Erlös aus der Kapitalerhöhung und der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird primär zur Finanzierung der zukünftigen Akquisitionspipeline, des bereits im dritten Quartal 2016 angekündigten Erwerbs des Pegasus Pflegeheim-Portfolios sowie der getätigten Erwerbe weiterer kleinerer Portfolios verwendet.

Die Akquisitionspipeline und die Chance auf die Durchführung weiterer Akquisitionen erscheinen vielversprechend. Für ein mittelgroßes Wohnimmobilienportfolio in bestehenden Core+ Standorten gibt es derzeit fortgeschrittene aber noch nicht abgeschlossene Verhandlungen. Die verbleibenden Mittel sollen als Liquiditätsreserve für zukünftige Akquisitionen und Investitionsausgaben - einschließlich Neubau - sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasst zum 31. Dezember 2015 insgesamt 148.218 Einheiten, davon 146.128 Wohneinheiten und 2.090 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT und GPR 250 geführt.

Wichtiger Hinweis

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Deutsche Wohnen AG dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die Wertpapiere der Deutsche Wohnen AG wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Diese Mitteilung stellt keine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der Deutsche Wohnen AG in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Es wird kein Angebot zum Verkauf von Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige oder wohnhafte Personen gemacht.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

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Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Deutsche Wohnen AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Deutsche Wohnen AG oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die Deutsche Wohnen AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.

Mitteilende Person:
Sebastian Jacob
Director Investor Relations
Telefon +49 (0)30 897 86-5412 
Telefax +49 (0)30 897 86-5419 
ir@deutsche-wohnen.com




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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Wohnen AG
Pfaffenwiese 300 
65929 Frankfurt am Main
Deutschland
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E-Mail: ir@deutsche-wohnen.com
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WKN: A0HN5C
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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