DGAP-Adhoc: Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint
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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint
11.02.2020 / 14:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bonn, 11. Februar 2020
New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint
Im Verfahren der General-Staatsanwälte von 13 amerikanischen Bundesstaaten sowie des Districts von Washington DC gegen den Zusammenschluss von T-Mobile US Inc. und Sprint Corp. vor dem United States District Court for the Southern District of New York hat Richter Victor Marrero heute zugunsten des Zusammenschlusses entschieden.
Das Gericht hat damit eine Entscheidung getroffen, die im Einklang mit den bereits vorliegenden Genehmigungen der zuständigen amerikanischen Bundes-Behörden Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), Federal Communications Commission (FCC, Bundesbehörde für den Telekommunikationsmarkt) und Department of Justice (DoJ, US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde) steht.
T-Mobile US und Sprint werden nach dieser Entscheidung das geplante Fusionsvorhaben weiter vorantreiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den Klägern Rechtsmittel offenstehen.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Rechtlicher Hinweis
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, welche die gegenwärtigen Ansichten des Managements der Deutschen Telekom hinsichtlich zukünftiger Ereignisse widerspiegeln. Sie sind im Allgemeinen durch die Wörter 'erwarten', 'davon ausgehen', 'annehmen', 'beabsichtigen', 'einschätzen', 'anstreben', 'zum Ziel setzen', 'planen', 'werden', 'erstreben', 'Ausblick' und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet und beinhalten im Allgemeinen Informationen, die sich auf Erwartungen oder Ziele für Umsatzerlöse, bereinigtes EBITDA, EBITDA AL oder andere Maßstäbe für die Performance beziehen. Zukunftsbezogene Aussagen basieren auf derzeit gültigen Plänen, Einschätzungen und Erwartungen. Daher sollten Sie sie mit Vorsicht betrachten. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheitsfaktoren, von denen die meisten schwierig einzuschätzen sind und die im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle der Deutschen Telekom liegen. Dazu gehören u. a. auch der Fortschritt, den die Deutsche Telekom mit den personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen erzielt, und die Auswirkungen anderer bedeutender strategischer und operativer Initiativen, einschließlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Gesellschaften sowie von Unternehmenszusammenschlüssen. Weitere mögliche Faktoren, die die Kosten- und Erlösentwicklung wesentlich beeinträchtigen, sind Veränderungen der Wechselkurse und Zinssätze, regulatorische Vorgaben, ein Wettbewerb, der schärfer ist als erwartet, Veränderungen bei den Technologien, Rechtsstreitigkeiten und aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Sollten diese oder andere Risiken und Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als unrichtig herausstellen, so können die tatsächlichen Ergebnisse der Deutschen Telekom wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Deutsche Telekom kann keine Garantie dafür geben, dass die Erwartungen oder Ziele erreicht werden. Die Deutsche Telekom lehnt - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher Verpflichtungen - jede Verantwortung für eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen durch Berücksichtigung neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse oder anderer Dinge ab.
Zusätzlich zu den nach IFRS erstellten Kennzahlen legt die Deutsche Telekom alternative Leistungskennzahlen vor, z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, bereinigtes EBITDA, bereinigtes EBITDA AL bereinigte EBITDA-Marge, bereinigtes EBIT, bereinigte EBIT-Marge, bereinigter Konzernüberschuss/(-fehlbetrag), Free Cashflow sowie Brutto- und Netto-Finanzverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Kennzahlen sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen. Alternative Leistungskennzahlen unterliegen weder den IFRS noch anderen allgemein geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Andere Unternehmen legen diesen Begriffen unter Umständen andere Definitionen zugrunde. Weitere Informationen zu alternativen Leistungskennzahlen finden sich im Kapitel 'Konzernsteuerung', Seite 38 ff. des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie auf der Website der Deutschen Telekom (www.telekom.com/alternative-Leistungskennzahl) unter 'Investor Relations'.
11.02.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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