DGAP-Adhoc: CREVALIS CAPITAL AG: Aktionäre stimmen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage durch Einbringung der Medios Pharma GmbH sowie der Nachgründung zu
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CREVALIS CAPITAL AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung
15.06.2016 14:51
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Hamburg, 15. Juni 2016 - Die ordentliche Hauptversammlung der CREVALIS CAPITAL AG, Hamburg, hat heute zu TOP 5 die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 850.000,00 um EUR 7.500.000,00 auf EUR 8.350.000,00 durch Ausgabe von 7.500.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 pro Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,35 pro Aktie beschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 7.500.000 neuer Aktien wurde die mediosmanagement GmbH, Berlin, gegen Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der Medios Pharma GmbH, Berlin, zugelassen. Die Hauptversammlung erteilte ebenfalls ihre Zustimmung zum Nachgründungsvertrag (TOP 6) zwischen der CREVALIS Capital AG und der mediosmanagement GmbH. Sämtliche Beschlüsse wurden nahezu einstimmig gefasst.
Disclaimer
Diese Mitteilung stellt kein Angebot und keine Empfehlung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der CREVALIS CAPITAL AG dar. Diese Mitteilung beinhaltet insbesondere kein und stellt kein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an oder gegenüber Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("U.S. Securities Act") registriert. Ohne eine solche Registrierung dürfen diese Wertpapiere in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, dass diese Wertpapiere gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act angeboten und verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada oder Japan angeboten oder verkauft werden, oder an in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften oder die Staatsbürgerschaft dieser Länder innehabenden Personen oder für Rechnung oder zugunsten solcher Personen angeboten oder verkauft werden.
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