DGAP-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 6,0 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übernahme von Monsanto
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DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 6,0 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übernahme von Monsanto 03.06.2018 / 18:44 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN Der Vorstand der Bayer AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die bestehenden Aktionäre von Bayer aus genehmigtem Kapital beschlossen. Hierzu sollen von Bayer 74.604.156 neue auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien) mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2018 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sollen den Aktionären von Bayer zu einem Bezugspreis von 81,00 Euro je neuer Aktie im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden. Die Aktionäre können für je 23 gehaltene Aktien von Bayer 2 neue Aktien erwerben. Bayer erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von 6,0 Milliarden Euro. Das Unternehmen beabsichtigt, die Nettoemissionserlöse aus dieser Transaktion dazu zu verwenden, gezogene Beträge aus der syndizierten Kreditlinie für die Übernahme von Monsanto zurückzuzahlen. Die Kapitalerhöhung ist Teil der im September 2016 angekündigten Eigenkapitalkomponente zur Finanzierung der Übernahme von Monsanto. Die Bezugsfrist für die Bezugsrechtskapitalerhöhung soll - vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten Prospekts - am 6. Juni 2018 beginnen und voraussichtlich am 19. Juni 2018 enden (jeweils einschließlich). Etwaige nicht bezogene Aktien sollen nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, qualifizierten institutionellen Anlegern zum Kauf angeboten werden. Die Bezugsrechte (ISIN DE000BAY1BR7 / WKN BAY 1BR) für die neuen Aktien werden - vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts - in der Zeit vom 6. Juni 2018 bis einschließlich zum 15. Juni 2018 (bis etwa 12 Uhr mittags MESZ) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines am Sonntag zwischen Bayer und einem Konsortium von 20 Banken unterzeichneten Aktienübernahmevertrags, der eine feste Zusage zur Übernahme aller neuen Aktien zum Bezugspreis vorsieht. Es wird erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 20. Juni 2018 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen wird und die Aufnahme des Börsenhandels und die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung an den deutschen Wertpapierbörsen am oder um den 22. Juni 2018 erfolgen werden. Ansprechpartner Bayer AG, Investor Relations: Oliver Maier (+49-214-30-81013) Zukunftsgerichtete Aussagen Stabilisierung/Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 Kontakt: Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Weitere Informationen Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von Bayer sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei Bayer, Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen, Deutschland, oder auf der Bayer Webseite (www.bayer.de) kostenfrei erhältlich sein. Die Wertpapiere von Bayer dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere von Bayer wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Mitteilung für Vertriebsunternehmen Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde - ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ('MiFID II'), (ii) Artikeln 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die 'MiFID II Produktüberwachungsanforderungen') und unter Ausschluss jeglicher deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein 'Konzepteur' (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die 'Zielmarktbestimmung'). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren. Die neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte der neuen Aktien oder die neuen Aktien vorzunehmen. Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. 03.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bayer Aktiengesellschaft |
Kaiser-Wilhelm-Allee 1 | |
51373 Leverkusen | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)214 30-65742 |
Fax: | +49 (0)21430-9665742 |
E-Mail: | ir@bayer.com |
Internet: | www.bayer.com |
ISIN: | DE000BAY0017 |
WKN: | BAY001 |
Indizes: | DAX, EURO STOXX 50, Stoxx 50 |
Börsen: | Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange; Madrid |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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