DGAP-Adhoc: Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
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DGAP-Ad-hoc: Aves One AG / Schlagwort(e): Delisting
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
09.12.2021 / 19:34 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
Hamburg, 9. Dezember 2021 - Der Vorstand der Aves One AG hat heute beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Rhine Rail Investment AG, der die Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Aves One AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und der Niedersächsischen Börse zu Hannover nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).
Die Aves One AG hat zu diesem Zweck heute mit der Rhine Rail Investment AG eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen.
Um die notwendigen Voraussetzungen für die entsprechenden Delisting-Anträge gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu erfüllen, ist die Rhine Rail Investment AG bereit, ein öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für alle noch nicht von der Rhine Rail Investment AG gehaltenen Aves One-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie abzugeben.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots Anträge auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der vorgenannten Börsen zu stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und der Angemessenheit des Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der entsprechenden Börse jeweils drei Börsentage nach Veröffentlichung des jeweiligen Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der jeweiligen Börsengeschäftsführung zu erfolgen hat, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aves One-Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.
09.12.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Aves One AG
Große Elbstrasse 61
22767 Hamburg
Deutschland
Telefon:
+49 (40) 238 304 600
Fax:
+49 (40) 238 304 699
E-Mail:
ir@avesone.com
Internet:
www.avesone.com
ISIN:
DE000A168114
WKN:
A16811
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart; London
EQS News ID:
1256275
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