DGAP-Adhoc: Ausübungsfrist für Gratis-Optionen und Durchführung einer Kapitalerhöhung für Vorzugsaktien aus genehmigtem Kapital beschlossen
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iQ Power AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
03.04.2014 18:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
iQ Power: Ausübungsfrist für Gratis-Optionen und Durchführung einer Kapitalerhöhung für Vorzugsaktien aus genehmigtem Kapital beschlossen
- Ausübungszeitraum für die Optionen (ISIN: CH0210038169): Vom 08.04.2014 bis zum 22.04.2014
- Kapitalerhöhung um bis zu 154 Mio. neue Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01 (CH0199540599) zum Bezugspreis von 0,01275 Euro
Zug/Schweiz, 3. April 2014 - Der Verwaltungsrat der iQ Power AG (ISIN: CH0020609688 WKN: A0DQVL / Symbol: IQPB, ISIN: CH0199540599 / WKN: A1J7TW), Entwickler und Vermarkter von Technologien und deren Lizenzen für umweltfreundliche und technologisch führende Starterbatterien für Kraftfahrzeuge, hat den Ausübungszeitraum für die Optionsrechte mit der ISIN CH0210038169 festgelegt. Besitzer dieser Optionen haben im Zeitraum vom 8. April 2014 bis zum 22. April 2014 die Möglichkeit, neue Aktien zu einem Bezugspreis von je EUR 0,014 zu beziehen (eine neue Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktie pro Optionsrecht). Die dafür notwendige Optionsausübungserklärung steht im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der iQ Power AG als Download zur Verfügung.
Zudem hat der Verwaltungsrat aufgrund der statutarischen Ermächtigung in Art. 3a der Statuten beschlossen, das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 1.540.000,00 durch Ausgabe von höchstens 154.000.000 vollständig zu liberierenden Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01 zu erhöhen. Die neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien sind ab dem 1. Januar 2013 voll dividendenberechtigt.
Den bestehenden Aktionären wird ein indirektes Bezugsrecht im Verhältnis zur jeweiligen bestehenden Kapitalbeteiligung eingeräumt. Das Bezugsverhältnis beträgt 3,65 zu 1 für Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,03 (ISIN CH0020609688) und 10,93 zu 1 für Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,01 (ISIN CH0199540599). Entsprechend ermächtigt der Besitz von 3,65 Namenaktien oder 10,93 Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien der iQ Power AG zur Zeichnung von einer neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktie zu einem Bezugspreis von EUR 0,01275 je neuer Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien. Die Bezugsfrist läuft ebenfalls vom 8. April 2014 bis zum 22. April 2014. Maßgeblich für die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist deren Bestand an Namenaktien und Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien am 7. April 2014 nach Börsenschluss. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen.
Zudem können Aktionäre über ihre Bezugsrechte hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder auf eine unbegrenzte Anzahl neuer Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktie aufgeben (Überzug), durch die im Rahmen des indirekten Bezugsangebotes nicht bezogene neue Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien gezeichnet werden können. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht jedoch nicht. Die nicht von Altaktionären bezogenen Neuen Stimmrechts- und Vorzugsnamenaktien können von der Gesellschaft Drittinteressenten im Rahmen einer Privatplatzierung ebenfalls zu denselben Bedingungen angeboten werden.
Der aus der Kapitalerhöhung erzielte Nettoemissionserlös wird zur Beschaffung von Werkzeugen sowie zur Tilgung von Verbindlichkeiten genutzt und stärkt die Vermögensbasis der Gesellschaft, wodurch die Bonität und Liquidität der iQ Power AG verbessert werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem gem. Art. 652a OR erstellten Emissionsprospekt, der kurzfristig auf der Homepage der iQ Power AG zum Download bereitgestellt wird.
Der CEO
Über iQ POWER iQ Power entwickelt und vermarktet Technologien für neuartige Starterbatterien. Kern dieser Technologie sind die weltweit ersten Autobatterien im Markt mit Effizienz steigernder automatischer Elektrolyt-Durchmischung (passive Mischelemente) - ein Patent von iQ Power.
Den Lizenzpartnern von iQ Power bietet die neue Generation an Starterbatterien wesentliche Vorteile durch mehr Kundennutzen, höhere Produkt-Zuverlässigkeit und Zyklenfestigkeit, längere Lebensdauer sowie mehr Umweltschutz und Schonung von Ressourcen. Für diese ECO-Innovation erhielt iQ Power in 2010 den begehrten Automechanika Innovation Award für herausragende Produktinnovationen.
Als Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere des Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der Deutschen Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart sowie über XETRA (ISIN: CH0020609688, WKN: A0DQVL, IQPB).
Kontakt:
Unternehmenskontakt: iQ Power AG Metallstraße 6 CH-6304 Zug info@iqpower.com www.iqpower.com
Investor Relations Kontakt: GFEI Aktiengesellschaft Am Hauptbahnhof 6 60329 Frankfurt am Main Tel: +49(0)69 74 30 37 00 Fax: +49(0)69 74 30 37 22 iQPower@gfei.de www.gfei.de
03.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: iQ Power AG Metallstrasse 6 6304 Zug Schweiz Telefon: +41 41 7680360 Fax: +41 41 768 03 68 E-Mail: investor-relations@iqpower.com Internet: www.iqpower.com ISIN: CH0020609688 WKN: A0DQVL Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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