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20:41 Uhr, 02.04.2020

DGAP-Adhoc: Aussetzung der Prognose für 2020 - Aktuelle Informationen zur geschäftlichen Entwicklung der Deutsche EuroShop aufgrund der andauernden Ausbreitung des Corona-Virus und des Inkrafttretens von Gesetzen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche EuroShop AG / Schlagwort(e): Prognose

Aussetzung der Prognose für 2020 - Aktuelle Informationen zur geschäftlichen Entwicklung der Deutsche EuroShop aufgrund der andauernden Ausbreitung des Corona-Virus und des Inkrafttretens von Gesetzen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie

02.04.2020 / 20:41 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aussetzung der Prognose für 2020 - Aktuelle Informationen zur geschäftlichen Entwicklung der Deutsche EuroShop aufgrund der andauernden Ausbreitung des Corona-Virus und des Inkrafttretens von Gesetzen zur Abmilderung der Auswirkungen der Pandemie

  • Prognose für das Jahr 2020 wird zurückgezogen
  • Erste Mieterinsolvenzen aufgrund von behördlichen Geschäftsschließungen
  • Gute Bilanzkennzahlen und Liquiditätssituation sichern soliden finanziellen Handlungsspielraum
  • Darlehensrefinanzierungen 2020 (70 Mio. €) vertraglich vereinbart

Hamburg, 02.04.2020 - Seit Mitte März wurden für einen Großteil der Geschäfte in den Shoppingcentern der Deutsche EuroShop AG (DES) behördliche Schließungen zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung Corona-Pandemie angeordnet. Die weitere Ausbreitung der Pandemie und die Ausweitung der behördlichen Auflagen haben die wirtschaftliche Lage allgemein, sowie insbesondere auch für den stationären Einzelhandel, bis heute weiter verschärft. In der aktuellen Situation haben verschiedene Regierungen in Europa zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristig Gesetze initiiert bzw. verabschiedet.

Im DES-Hauptmarkt Deutschland enthält das am 27.03.2020 beschlossene "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" umfangreiche rechtliche und finanzielle Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen. Dazu gehört ein zeitlich befristeter besonderer Kündigungsschutz für Mieter aufgrund von Nichtzahlungen von Mieten im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2020, soweit glaubhaft gemacht werden kann, dass dieser Verzug auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. In Polen ist mit einem mit Wirkung zum 01.04.2020 erlassenen Gesetz die Mietzahlungspflicht für den Schließungszeitraum gesetzlich ausgesetzt. Auch in Ungarn hat die Regierung einen Plan angekündigt, der Mietern unmittelbare Entlastung in Bezug auf Mietzahlungen geben soll.

Auswirkungen auf die Deutsche EuroShop AG
Auf Basis der weiterhin nicht abschätzbaren Dauer der Corona-Pandemie und Geschäftsschließungen und deren zunehmend negativen Auswirkungen auf die Mietpartner der DES (insbesondere Anmeldungen erster Insolvenzen bzw. Warnmeldungen bzgl. der Liquiditätssituation) sowie den nun darüber hinaus auch erkennbaren bzw. zu erwartenden Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen wird die von der Gesellschaft im November 2019 veröffentlichte und am 20.03.2020 bereits unter Vorbehalt gestellte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückgezogen. Aus heutiger Sicht sind der weitere Verlauf und die wirtschaftlichen Auswirkungen für 2020 nicht abzuschätzen. Eine neue Prognose wird abgegeben, sobald dies möglich ist.

Die Gesellschaft verfügt durch ihre niedrige Verschuldung sowie ihre vorhandene Liquidität in dieser außergewöhnlichen Situation über einen soliden finanziellen Handlungsspielraum. Darüber hinaus konnte bereits wie geplant am 26.03.2020 ein Kreditvertrag über 70 Mio. € zur Refinanzierung von 2020 fälligen Darlehensverpflichtungen unterzeichnet werden.

Mitteilende Person: Patrick Kiss, Head of Investor & Public Relations


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Sprache:

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Unternehmen:

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ISIN:

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