DGAP-Adhoc: AURELIUS nimmt Aktienrückkaufprogramme in Höhe von bis zu 52 Mio. EUR wieder auf
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
10.10.2016 14:24
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Insiderinformation gem. Artikel 17 MAR
AURELIUS nimmt Aktienrückkaufprogramme in Höhe von bis zu 52 Mio. EUR wieder auf
München/Grünwald, 10. Oktober 2016 - Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN DE000A0JK2A8) ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, entsprechend der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2016 beschlossenen Ermächtigung, eigene Aktien der Gesellschaft zum Zwecke der Einziehung und zur Bedienung von Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien aus Wandelschuldverschreibungen zu erwerben ("Beschluss"). Dazu sollen in der Zeit vom 17. Oktober 2016 bis zum 16. Oktober 2019 insgesamt bis zu 471.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand den Betrag von 26 Mio. EUR zugewiesen.
Daneben hat der Aufsichtsrat zugestimmt, dass der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin nach eigenem Ermessen im Zeitraum vom 17. Oktober 2016 bis zum 16. Oktober 2019 weitere Aktienrückkaufprogramme in Höhe von bis zu weiteren 26 Mio. EUR beschließen darf. Die Rückkaufprogramme betragen somit in Summe bis zu 52 Mio. EUR.
Der Rückkauf erfolgt nach den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Juni 2016 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten. Die Bank wird von der Gesellschaft angewiesen, bis zu 3.000 Aktien pro Woche zurückzukaufen.
Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
10.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA Ludwig-Ganghofer-Straße 6 82031 Grünwald Deutschland Telefon: +49 (0)89 544 799-0 Fax: +49 (0)89 544 799-55 E-Mail: info@aureliusinvest.de Internet: www.aureliusinvest.de ISIN: DE000A0JK2A8 WKN: A0JK2A Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|