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20:33 Uhr, 02.12.2021

DGAP-Adhoc: Allianz SE: Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE

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DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Dividende

Allianz SE: Neufassung der Dividendenpolitik der Allianz SE

02.12.2021 / 20:33 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Allianz SE hat heute folgende Neufassung der Dividendenpolitik beschlossen:

Die Allianz will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

- Die regelmäßige Ausschüttung beträgt wie bisher 50 % des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, allerdings bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente.

- Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie an, die zumindest 5 % über dem Vorjahreswert liegt. Diese Regelung gilt bereits für die Dividende für das Geschäftsjahr 2021.

- Darüber hinaus gibt die Allianz überschüssiges Kapital auf flexible Weise an die Anteilseigner zurück, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.

- Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Kapital-Quote von zukünftig über 150 % (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).

Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.

Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE

Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.

Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.

Keine Pflicht zur Aktualisierung

Die Allianz übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.

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