DGAP-Adhoc: Allianz bucht Rückstellung in Q1 2022 für Structured Alpha für verbleibendes finanzielles Risiko in Bezug auf Entschädigungszahlungen und Zahlungen für möglichen Abschlusses behördlicher Verfahren
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DGAP-Ad-hoc: Allianz SE / Schlagwort(e): Rechtssache
Allianz bucht Rückstellung in Q1 2022 für Structured Alpha für verbleibendes finanzielles Risiko in Bezug auf Entschädigungszahlungen und Zahlungen für möglichen Abschlusses behördlicher Verfahren
11.05.2022 / 08:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Auf Grundlage der aktiven Bemühungen zur Entschädigung von Investoren der Structured Alpha Fonds der Allianz Global Investors U.S. hat die Allianz weitere Vergleiche abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und im Lichte der fortschreitenden Gespräche mit den Behörden in den USA hat die Allianz SE heute beschlossen, im ersten Quartal 2022 eine zusätzliche Rückstellung in Höhe von EUR 1,9 Milliarden vor Steuern zu buchen. Die Allianz SE ist der Ansicht, dass diese Rückstellung eine realistische Einschätzung des verbleibenden finanziellen Risikos in Bezug auf Entschädigungszahlungen an Investoren und Zahlungen im Rahmen eines möglichen Abschlusses der behördlichen Verfahren darstellt.
Allianz SE strebt eine zeitnahe Beendigung der behördlichen Verfahren auf Basis der fortlaufenden Gespräche mit dem U.S.-Justizministerium und der U.S. Securities and Exchange Commission an. Allianz SE wird über einen Verfahrensabschluss und dessen über die erwähnten Zahlungsverpflichtungen hinausgehenden Auswirkungen auf Allianz Global Investors informieren, sobald eine Einigung mit den Behörden erzielt werden konnte.
Die Rückstellung wird den Quartalsüberschuss der Gruppe für das 1. Quartal nach Steuern mit EUR 1,6 Milliarden belasten. Der Quartalsüberschuss für das 1. Quartal 2022 beträgt damit EUR 0,6 Milliarden. Das operative Ergebnis der Allianz Gruppe beträgt im 1. Quartal 2022 EUR 3,2 Milliarden und die Solvency-II-Kapitalisierungsquote beträgt 199 %. Der Jahresüberschuss wird für die Berechnung der Dividendenausschüttung um die Rückstellung für Structured Alpha bereinigt. Die Dividendenpolitik der Allianz SE, die eine regelmäßige Ausschüttung von 50 % des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, zumindest aber eine Steigerung um 5 % gegenüber der Vorjahresdividende vorsieht, bleibt unberührt.
Erläuterungen zu den verwendeten alternativen Finanzkennzahlen (Alternative Performance Measures (APM)) finden sich auf der Internetseite der Allianz SE (abrufbar unter Alternative Leistungskennzahlen (allianz.com)).
Mitteilende Person: Michael Sieburg, Compliance Officer, Allianz SE
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen wie Prognosen oder Erwartungen, die auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements beruhen und bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten unterliegen. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungsdaten oder Ereignisse können erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen.
Abweichungen können sich aus Änderungen der Faktoren ergeben, einschließlich der folgenden, aber nicht beschränkt auf: (i) die allgemeine wirtschaftliche Lage und Wettbewerbssituation in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten der Allianz, (ii) die Entwicklung der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) negative Publizität, aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Allianz Gruppe, andere Finanzdienstleister und die Finanzdienstleistungsbranche im Allgemeinen, (iv) Häufigkeit und Schwere der versicherten Schadenereignisse, einschließlich solcher, die sich aus Naturkatastrophen ergeben, und die Entwicklung der Schadenaufwendungen, (v) Sterblichkeits- und Krankheitsraten bzw. -tendenzen, (vi) Stornoraten, (vii) die Ausfallrate von Kreditnehmern, (viii) Änderungen des Zinsniveaus, (ix) Wechselkurse, insbesondere des Euro/US-Dollar-Wechselkurses, (x) Gesetzes- und sonstige Rechtsänderungen einschließlich steuerlicher Regelungen, (xi) die Auswirkungen von Akquisitionen einschließlich damit zusammenhängender Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie (xii) die allgemeinen Wettbewerbsfaktoren, die in jedem Einzelfall auf lokaler, regionaler, nationaler und/oder globaler Ebene gelten. Viele dieser Veränderungen können durch Terroranschläge und deren Folgen verstärkt werden.
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