DGAP-Adhoc: ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A leitet den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ein
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DGAP-Ad-hoc: ADO Properties S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges
ADO Properties S.A.: ADO Properties S.A leitet den Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ein
28.04.2020 / 13:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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ADO Properties S.A.
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020
Heute hat der Verwaltungsrat der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach den §§ 291 ff. AktG zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als beherrschtem Unternehmen einzuleiten, um die Integration der beiden Gesellschaften voranzutreiben. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung der erforderlichen IDW S1 Bewertung und die Übermittlung eines Vorschlags an das Gericht einen Vertragsprüfer zu bestellen. Der Abschluss des Beherrschungsvertrages ist von weiteren Schritten abhängig. Hierzu zählen der Erhalt der IDW S1 Bewertung und die Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.
Sollte ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden, würde ADO den außenstehenden Aktionären der ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO machen und für die Dauer des Vertrags eine jährliche Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.
Mitteilende Person:
Nicole Müller, Legal Counsel
+49 30 403 907 548
n.mueller@ado.berlin
Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020
ADO Properties S.A.
Verwaltungsrat
28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
ADO Properties S.A.
1B Heienhaff
1736 Senningerberg
Luxemburg
Telefon:
+352 278 456 710
Fax:
+352 203 015 00
E-Mail:
ir@ado.properties
Internet:
www.ado.properties
ISIN:
LU1250154413
WKN:
A14U78
Indizes:
SDAX, FTSE EPRA/NAREIT Global Index, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe Index, FTSE EPRA/NAREIT Germany Index
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse Luxemburg, SIX
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