DGAP-Adhoc: ADLER Real Estate AG: Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft setzt Umtauschverhältnis für das laufende Umtauschangebot an die Aktionäre der ESTAVIS AG fest.
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ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges
11.03.2014 20:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ADLER Real Estate AG: Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft setzt Umtauschverhältnis für das laufende Umtauschangebot an die Aktionäre der ESTAVIS AG fest
Hamburg, den 11. März 2014. Der Vorstand der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005008007 / WKN: 500800), Frankfurt/M., hat heute das Umtauschverhältnis für das am 10. Februar 2014 angekündigte Umtauschangebot an die Aktionäre der ESTAVIS AG festgesetzt. Es wird 25:14 betragen. Das bedeutet, dass jeder Aktionär der ESTAVIS AG berechtigt ist, für jeweils 25 zum Umtausch eingereichte ESTAVIS-Aktien 14 neue ADLER-Aktien aus der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage zu beziehen. Daraus errechnet sich ein impliziter Preis je ESTAVIS-Aktie von EUR 2,19 bei einem Wert der ADLER-Aktie von EUR 3,91 (entsprechend dem Mindestpreis gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG, § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung).
Gegenüber dem umsatzgewichteten Drei-Monatsdurchschnittskurs der ESTAVIS Aktie für den Zeitraum bis einschließlich zum 9. Februar 2014, der zugleich den Mindestpreis gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG, § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung darstellt, bedeutet das eine Prämie in Höhe von 8,41 %. Der zugrunde gelegte Kurs der ADLER-Aktie von EUR 3,91 stellt zugleich den Höchstpreis gemäß der WpÜG-Angebotsverordnung dar.
Zusammen mit dem Umtauschverhältnis hat der Vorstand der ADLER Real Estate AG auch den Termin für die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zur Einbringung der ESTAVIS-Aktien beschließen soll, auf den 22. April 2014 festgelegt. Das Umtauschangebot an die Aktionäre der ESTAVIS AG wird unmittelbar danach beginnen. Die Einreichungsfrist für die Übermittlung der Angebotsunterlage war durch die BaFin auf den 7. April 2014 verlängert worden.
Der Vorstand
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