DGAP-Adhoc: Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
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DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe
Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
11.07.2018 / 08:20 CET/CEST
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Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
Berlin, 11. Juli 2018 - Der Vorstand der Rocket Internet SE (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von Rocket Internet SE am 22. Juli 2015 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022, ISIN DE000A161KH4 (die "Schuldverschreibungen") mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von ca. EUR 289 Millionen aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens abzugeben (die "Aufforderung").
Die Aufforderung richtet sich nur an Personen, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig oder wohnhaft oder nicht sonst U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung) sind, oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Aufforderung oder die Teilnahme hieran nicht rechtswidrig wäre (jeweils ein "Zulässiger Inhaber").
Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 12. Juli 2018 um 17:45 Uhr (MESZ) enden. Der Rückerwerb wird voraussichtlich am 18. Juli 2018 abgewickelt.
Nach dem Ende der Angebotsfrist wird die Gesellschaft bekanntmachen, ob sie angebotene Schuldverschreibungen zu erwerben beabsichtigt oder nicht, und den Rückerwerbspreis (nach eigenem Ermessen der Gesellschaft festgelegt und in Prozent des Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ausgedrückt, zu dem die Gesellschaft die Schuldverschreibungen zurückerwirbt).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Option zur vorzeitigen Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen auszuüben und die Schuldverschreibungen zum Nominalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, sofern nach dem Abschluss des Reverse Auction Prozesses der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 15 % oder weniger des ursprünglich ausgegeben Nennbetrags von EUR 550 Millionen darstellt.
Zudem hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Rückkaufprogramm für Schuldverschreibungen, das am 28. September 2017 beschlossen wurde, zu beenden.
Haftungsausschluss
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE ("Rocket Internet")und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
Kontakt:
Christian Lasch
Chief Compliance Officer
Tel: 01 62 / 10 49 35 7
E-Mail: christian.lasch@rocket-internet.de
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Rocket Internet SE
Charlottenstrasse 4
10969 Berlin
Deutschland
Telefon:
+49 (0)30 300 13 1800
Fax:
+49 (0)30 300 13 1899
E-Mail:
investorrelations@rocket-internet.com
Internet:
www.rocket-internet.com
ISIN:
DE000A12UKK6
WKN:
A12UKK
Indizes:
MDAX
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxembourg
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