DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
DGAP-Ad-hoc: A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache A.S. Création Tapeten AG: Revisionsgerichtshof entscheidet im französischen Kartellverfahren 08.11.2017 / 19:34 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Im April 2016 hatte das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris die Bußgelder, die die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") verhängt hatte, von insgesamt 5,0 Mio. EUR um 2,9 Mio. EUR auf 2,1 Mio. EUR reduziert. Die französische Kartellbehörde hatte daraufhin Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") gegen dieses Urteil eingelegt. Der Revisionsgerichtshof hat heute das Urteil verkündet und das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben. Damit wird der Fall an das Berufungsgericht in Paris zurückverwiesen, wo dieser neu verhandelt werden kann. Innerhalb der nächsten zwei Monate müssen SCE und MCF entscheiden, ob der Fall vor dem Berufungsgericht neu verhandelt werden soll, oder ob die Gesellschaften die ursprünglich festgesetzten Bußgelder akzeptieren. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage der Prüfung erfolgen, welche die Gesellschaften nun gemeinsam mit ihren Rechtsberatern vornehmen. Das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR war bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich musste das ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Jahr 2015 in voller Höhe bezahlt werden, und es erfolgte aufgrund des Urteils des Berufungsgerichtes seitens der französischen Behörden im Jahr 2016 eine Rückerstattung in Höhe von 2,9 Mio. EUR. Aufgrund des Revisionsurteils ist der Betrag in Höhe von 2,9 Mio. EUR vorerst wieder an die Kartellbehörde zu zahlen. Sollte das ursprünglich festgesetzte Bußgeld akzeptiert werden, hätte dieses daher keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création. Die Finanzlage würde allerdings durch die Zahlung in Höhe von 2,9 Mio. EUR belastet. Gummersbach, den 8. November 2017 A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Kontakt: 08.11.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | A.S. Création Tapeten AG |
Südstraße 47 | |
51645 Gummersbach | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 22 61 54 2-0 |
Fax: | +49 22 61 54 2-3 04 |
E-Mail: | investor@as-creation.de |
Internet: | http://www.as-creation.de |
ISIN: | DE000A1TNNN5 |
WKN: | A1TNNN |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
627013 08.11.2017 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|