DGAP-Adhoc: A.S. Création Tapeten AG: Berufungsgericht entscheidet über Bußgeldhöhe im französischen Kartellverfahren
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
14.04.2016 18:03
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die französische Kartellbehörde ("Autorité de la concurrence") hatte im Dezember 2014 einen Bußgeldbescheid gegen die zur A.S. Création Gruppe gehörenden französischen Gesellschaften SCE - Société de conception et d'édition SAS ("SCE") und MCF Investissement SAS ("MCF") erlassen und Bußgelder in Höhe von insgesamt 5,0 Mio. EUR verhängt. Gegen den Bußgeldbescheid wurde im Februar 2015 Einspruch eingelegt.
Das Berufungsgericht ("Cour d'appel") in Paris hat heute das Urteil im Berufungsverfahren verkündet und die von SCE und MCF zu zahlenden Bußgelder auf insgesamt 2,1 Mio. EUR reduziert. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes kann innerhalb eines Monats Revision beim französischen Revisionsgerichtshof ("Cour de cassation") eingelegt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird A.S. Création im Konzernabschluss 2016 einen Ertrag und Liquiditätszufluss in Höhe von 2,9 Mio. EUR verzeichnen, da das seitens der französischen Kartellbehörde ursprünglich festgesetzte Bußgeld in Höhe von 5,0 Mio. EUR bereits im Konzernabschluss 2014 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden ist und aufgrund der gesetzlichen Regelungen in Frankreich - trotz des Einspruchs - im Jahr 2015 bereits in voller Höhe bezahlt werden musste.
A.S. Création hatte sich im Juni 2015 mit den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF geeinigt, dass sich diese mit 2,1 Mio. EUR an dem von der französischen Kartellbehörde verhängten Bußgeld beteiligen. Dieser Betrag, der unabhängig von dem jetzt ergangenen Urteil ist, wurde noch im Juni 2015 an A.S. Création überwiesen. Damit wird das nunmehr vom Berufungsgericht festgesetzte Bußgeld im französischen Bußgeld in Höhe von 2,1 Mio. EUR von den ehemaligen Eigentümern von SCE und MCF übernommen.
Gummersbach, den 14. April 2016
A.S. Création Tapeten AG
Der Vorstand
Für Rückfragen: Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling Telefon: +49-2261-542 387 Fax: +49-2261-542 304 E-Mail: m.kraemer@as-creation.de
14.04.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: A.S. Création Tapeten AG Südstraße 47 51645 Gummersbach Deutschland Telefon: +49 22 61 54 2-0 Fax: +49 22 61 54 2-3 04 E-Mail: investor@as-creation.de Internet: http://www.as-creation.de ISIN: DE000A1TNNN5 WKN: A1TNNN Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|