Deutsche Post erleidet Niederlage vor BGH
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Karlsruhe (BoerseGo.de) - Die Deutsche Post AG konnte sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in der Auseinandersetzung um die Nutzung des Wortes "Post" durch Konkurrenten nicht durchsetzen. Der BGH gab den Deutsche Post-Konkurrenten "City Post KG" und "Die Neue Post" Recht. Soweit sich die Wettbewerber der Deutschen Post AG durch Zusätze von dem in Alleinstellung benutzten Markenwort "Post" abgrenzen und nicht durch eine Anlehnung an weitere Kennzeichen und Ausstattungsmerkmale der Deutschen Post AG – etwa an das Posthornzeichen oder an die Farbe Gelb – die Verwechslungsgefahr erhöhen, könne ihnen die Verwendung der Bezeichnung "Post" nicht untersagt werden, entschied der BGH.
Das Wort "Post" beschreibe lediglich die angebotene Dienstleistung. Konkurrenten des früheren Monopolisten hätten deshalb ein besonderes Interesse, ihre Dienstleistungen mit diesem Wort zu bezeichnen. Der BGH stützte sich auf eine Vorschrift, nach der Wortkombinationen nicht untersagt werden können, wenn der Begriff die angebotene Ware oder Dienstleistung beschreibt, und musste deshalb nicht über die Frage entscheiden, ob allein durch die Benutzung des Wortes „Post“ eine Verwechslungsgefahr zwischen den Unternehmen entsteht.
Beim BGH sind weitere Verfahren bezüglich der Bezeichnung "Post" anhängig, die nach Angaben des Gerichts am 23. Oktober verhandelt werden. Dabei geht es um die Frage, ob die nach Ansicht des BGH "an sich beschreibende und daher nicht ohne weiteres eintragbare" Marke "Post" gelöscht werden muss. Da der BGH heute allerdings bereits entschieden hat, dass die Konkurrenten den Begriff verwenden dürfen, ist eine Entscheidung in den noch anhängigen Verfahren wohl eher von untergeordneter Bedeutung.
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