Kommentar
17:13 Uhr, 17.12.2024

DekaBank erhält Kryptoverwahrlizenz

Während die DekaBank grünes Licht für die Verwahrung digitaler Assets bekommt, erwägt der DSGV weiter die Einführung eines Krypto-Angebots.

  • Die DekaBank hat eine Kryptoverwahrlizenz von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß dem Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die BTC-ECHO vorliegt.
  • Im Februar des letzten Jahres hatte das Kreditinstitut die Lizenz offiziell beantragt. Diese erlaubt es der DekaBank nun, ihren Kundinnen und Kunden die sichere Verwahrung digitaler Assets anzubieten, in Vorbereitung auf die am 30. Dezember in Kraft tretende MiCA-Regulierung.
  • Bisher agierte die DekaBank als Kryptowertpapierregisterführerin. Man habe so “bereits verschiedenste digitale Assets emittiert und eine Plattform zur Marktreife gebracht, die Basis für die gesamte Wertschöpfungskette von Emission über Handel bis hin zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte sein kann”, wie es heißt.
  • Die Verwahrung von Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) oder Ethereum (ETH) sieht die Bank nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht vor.
  • So erklärte die Deka COO im Mai 2023 gegenüber BTC-ECHO: “Wir möchten unseren Kunden und Eigentümerinnen einen Zugang zu digitalen Assets ermöglichen. Dabei reden wir beispielsweise über Krypto-Wertpapiere oder -Fonds. Kryptowährungen gehören gegenwärtig nicht dazu”.
  • Als Begründung führte man an: “Wir haben innerhalb der Sparkassen-Organisation eine Entscheidung getroffen: Wir glauben, dass Kryptowährungen für Kunden, die ein allgemeines Verständnis über Finanzprodukte haben, zu risikoreich sind.”
  • Als dessen Wertpapierhaus ist die DekaBank fest in die Sparkassen-Finanzgruppe integriert. Jetzt prüft der Sparkassen-Dachverband (DSGV) erneut die Einführung eines Bitcoin- und Kryptoangebots für Privatkunden. Gegenüber Bloomberg erklärte der DSGV-Vorsitzende kürzlich: “Wir analysieren kontinuierlich die Entwicklungen im Markt und sehen, dass sich viel getan hat”.
  • Eine Entscheidung ist zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht gefallen. Sollte man sich aber tatsächlich entschließen, den Handel mit Krypto zu vollziehen, würde die Deka dank der neuen Lizenz als Verwahrer der Kunden-Assets infrage kommen.

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