Die Nutzung von Software-Dienstleistungen des Tech-Giganten Microsoft könnten in Deutschlands Ämtern und Behörden bald Geschichte sein.
Basierend auf einem Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK), einem Gremium von unabhängigen Datenschutzbeauftragten gibt es große Zweifel an der Nutzung von Microsoft-Services in deutschen Ämtern und Behörden. Lediglich nach einer „intensiven Prüfung und erheblichem Begründungsaufwand“, sei eine weitergehende Nutzung möglich, so Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg. Dabei dürfen aber weder Angestellten- noch Kundendaten bei der Verwendung von Microsoft-Software datenschutzrechtlich verletzt werden. Die Prüfung des DSK dauerte mehr als zwei Jahre, wobei ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2020 aufgrund der niedrigen Datenschutzstandards in den USA ausschlaggebend war.
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Bereits in der Schulzeit entdeckte Julius Weiß seine Leidenschaft für die Welt der Kapitalmärkte. Direkt nach seinem 18. Geburtstag durfte er erste Trading-Erfahrungen mit Standard-Optionsscheinen auf Indizes und Währungspaare sammeln.
Nach seinem Abitur begann er ein duales Studium bei der HSBC und konnte durch Praxiseinsätze in insgesamt zwölf Abteilungen der Bank seine Kenntnisse über finanzwirtschaftliche Thematiken vertiefen. Während dieser Zeit fokussierte er sich mehr und mehr auf Kapitalmarktprodukte. Nun vermittelt er sein Börsen- und Tradingwissen regelmäßig in Webinaren sowie über Vorträge auf Anlegermessen. Zudem beantwortet er sowohl für institutionelle als auch für private Marktteilnehmer alle Fragen rund um das Produktangebot von HSBC.