Comet gewinnt Gerichtsverfahren gegen XP Power wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
Comet Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Comet gewinnt Gerichtsverfahren gegen XP Power wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
24.03.2022 / 07:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Das Urteil hält fest, dass XP Power Geschäftsgeheimnisse verletzt hat; das Geschworenengericht spricht Comet insgesamt USD 40 Millionen an Schadenersatz und Strafschadenersatz zu.
Die Comet Group ('Comet') gibt hiermit bekannt, dass ein Geschworenengericht am U.S. District Court des Northern District of California zugunsten von Comet entschieden hat. Gegenstand des Prozesses war die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen durch XP Power, LLC ("XP"). Im Zusammenhang mit diesem Urteil sprachen die Geschworenen Comet einen Schadenersatz in Höhe von USD 20 Millionen und einen Strafschadenersatz in Höhe von USD 20 Millionen zu, insgesamt also USD 40 Millionen. Das Urteil über einstweilige Verfügungen, die XP daran hindern sollen, die verletzten Geschäftsgeheimnisse von Comet weiter zu benutzen und zu verwerten, wird in den nächsten Wochen erwartet.
"Das Urteil des Geschworenengerichts würdigt die Einzigartigkeit der Arbeit von hunderten von Comet-Ingenieuren auf der ganzen Welt, die sich Tag für Tag der Entwicklung von Spitzentechnologien widmen", so Kevin Crofton, CEO der Comet Group. "Technologie ist das Herzstück von Comet und der Grund, warum wir Jahr für Jahr erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung tätigen. Das Urteil bestätigt uns darin, die Klage gegen XP eingereicht zu haben. Es unterstreicht, dass die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen nicht toleriert wird."
In Comets Klage gegen XP wurde geltend gemacht, dass XP die Geschäftsgeheimnisse von Comet unrechtmässig erworben und verwendet hat, um ihre nächste Generation von Hochfrequenzgeneratoren und -matchboxes zu entwickeln. XP hat die Möglichkeit, gegen das Gerichtsurteil Berufung einzulegen.
Kontakte
Medien
Investoren / Analysten
Ines Najorka
Ulrich Steiner
VP Group Communications
VP Investor Relations & Communication
T +41 79 573 45 94
T +41 31 744 99 95
Unternehmenskalender
14. April 2022
Ordentliche Generalversammlung
28. Juli 2022
Halbjahresergebnis 2022
Comet Group
Die Comet Group ist ein weltweit führendes, innovatives Schweizer Technologieunternehmen mit Fokus auf Plasma Control- und Röntgentechnologie. Mit hochwertigen High-Tech-Komponenten und Systemen ermöglichen wir unseren Kunden, ihre Produkte qualitativ zu verbessern und sie gleichzeitig effizienter und umweltschonender zu produzieren. Die innovativen Lösungen kommen zum Einsatz im Halbleitermarkt, der Luftfahrt- und Automobilindustrie sowie im Bereich Sicherheitsprüfung. Die Comet Holding AG hat ihren Hauptsitz in Flamatt in der Schweiz und ist heute in allen Weltmärkten vertreten. Wir beschäftigen weltweit über 1 500 Mitarbeitende, rund 500 davon in der Schweiz. Neben Produktionsstandorten in China, Deutschland, Dänemark, Schweiz, Malaysia und den USA unterhalten wir verschiedene Tochtergesellschaften in Kanada, China, Japan, Korea, Taiwan und den USA. Die Aktien von Comet (COTN) werden an der SIX Swiss Exchange gehandelt.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Comet Holding AG
Herrengasse 10
3175 Flamatt
Schweiz
Telefon:
+41 31 744 90 00
E-Mail:
info@comet.tech
Internet:
www.comet.tech
ISIN:
CH0360826991
Valorennummer:
36082699
Börsen:
SIX Swiss Exchange
EQS News ID:
1310415
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1310415 24.03.2022 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|