cash.life begrüßt BGH-Urteil
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Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) stärkt Verbraucherrechte und wird für mehr Transparenz bei Lebensversicherungen sorgen. Nach Einschätzung der cash.life AG wird sich dadurch auch das Potenzial des Zweitmarktes weiter vergrößern. cash-life schätzt das Potenzial des Zweitmarktes schon heute auf sechs Milliarden Euro pro Jahr. "Durch den Richterspruch können nun auch vermehrt Frühstornierer ihre Police bei uns anbieten, weil sie früher unsere Ankaufskriterien erfüllen", so der Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Kleine- Depenbrock.
"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sorgt für eine gerechtere Behandlung von Versicherten, die in den ersten Jahren nach Abschluss ihre Lebensversicherungen auflösen", so der cash.life-Chef weiter. Nach dem BGH-Urteil müssen Versicherer künftig auch in den ersten Jahren nach Abschluss einen Mindestrückkaufswert stellen.
Bisher konnten Lebensversicherungen vor allem in einer späteren Phase an spezialisierte Unternehmen verkauft werden. Frühstorno konnte aufgrund der negativen bzw. niedrigen Rückkaufswerte in den ersten Jahren auf dem Zweitmarkt nicht verkauft werden. Die niedrigen Rückkaufswerte resultieren aus den Abzügen für Verwaltungs- und Provisionskosten und Stornogebühren, mit denen die Versicherer den Vertrag besonders in den Anfangsjahren belasten. Diese Vorgehensweise hat der BGH nun eingeschränkt.
Wie die Versicherungsgesellschaften die neuen Regelungen umsetzen bleibt abzuwarten. "Für unser Gesamtportfolio könnte dies bedeuten, dass der Wert der einzelnen Policen - der Rückkaufswert - steigen wird", so Kleine-Depenbrock mit Blick auf das Policenportfolio der cash.life AG.
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